

Finma aktualisiert Vorgaben für Online-Identifizierung
17. Juli 2018, 12:01
Im Februar hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die vor zwei Jahren veröffentlichten --https://www.
Im Februar hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) die vor zwei Jahren veröffentlichten Grundlagen für die Video-und Online-Identifizierung angepasst. Bei einer Anhörung im März hätten die Teilnehmenden der Überarbeitung der Vorgaben grundsätzlich zugestimmt, schreibt die Aufsichtsbehörde.
Einzelne Elemente wurden dennoch angepasst: Sowohl bei der Videoidentifizierung als auch bei der Online-Identifizierung müssen beispielsweise künftig nur noch zwei anstatt wie ursprünglich vorgesehen drei Sicherheitsmerkmale geprüft werden. Zudem müssen Identifikationsdokumente nicht mehr bei jeder Identifizierung mit einer Referenzdatenbank abgeglichen werden, sondern nur, wenn das Finanzinstitut mit den Dokumenten nicht vertraut ist – was etwa bei selten vorgelegten ausländischen Ausweisen der Fall sein kann.
Die Finanzintermediäre haben nun bis am 1. Januar 2020 Zeit, um ihre Prozesse anzupassen. Bis dahin können sie die bisherigen Vorgaben oder die aktualisierte Fassung berücksichtigen. (ts)
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