

GAV im IT-Personalverleih
18. Mai 2012 um 15:45
Der Branchendachverband ICTswitzerland, die Paritätische Kommission SPKA und das Staatssekretariat für Wirtschaft haben --http://extranet.
Der Branchendachverband ICTswitzerland, die Paritätische Kommission SPKA und das Staatssekretariat für Wirtschaft haben darüber entschieden, wie der Gesamtarbeitsvertrag beim Personalverleih in der IT-Branche gehandhabt werden soll. Dem GAV unterstellt sind nur Firmen, die prioritär oder in einer separaten Organisationseinheit Personalverleih betreiben. Wenn der Personalverleih nicht als eigenständiges Geschäft erfolgt, enfällt nun die Einzahlung von einem Prozent Lohnsumme in den GAV-Parifonds. (lvb)
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