

Genf rekurriert gegen E-Voting-Entscheid in Basel
10. März 2017, 14:33
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Der von der Basler Regierung beschlossene Systemwechsel beim E-Voting einen Kunden verliert, hat den Entscheid aus Basel angefochten.
Yvonne Schaffner, Leiterin der Rechtsabteilung der Basler Staatskanzlei, bestätigte am Freitag entsprechende Angaben der 'NZZ'. Der Kanton Genf habe gegen den Beschluss der Basler Regierung, den Betrieb des E-Votings der Schweizerischen Post zu übertragen, Rekurs beim Appellationsgericht Basel-Stadt eingereicht.
Den Zuschlag aus Basel für ihr E-Voting-System hatte die Post Anfang Februar erhalten. Laut Schaffner war der Kanton Genf mit der knappen Begründung für diesen Entscheid nicht einverstanden, weshalb er eine ausführlichere Begründung verlangte. Auch diese vermochte jedoch die Genfer nicht zu befriedigen, weshalb sie nun die Vergabe anfechten.
Warum der Entscheid für das Post-System?
Die Regierung hatte das System der Post sowohl in qualitativer wie auch in preislicher Hinsicht überzeugt. Die Kosten belaufen sich auf rund fünf Millionen Franken für zehn Jahre. Zu welchem Preis Genf sein System offerierte, wird in Basel nicht publik gemacht.
Die 'NZZ' spekuliert aber, dass das Genfer System deutlich günstiger sein dürfte. In den Kantonen Aargau und St. Gallen wurde die Lösung wesentlich preiswerter offeriert. Zwar würden die Anforderungen abweichen, aber sollte sich ein deutlich tieferer Preis bestätigen, hätte die Post qualitativ umso mehr überzeugen oder Genf zwingende Kriterien nicht erfüllen müssen.
Wird der Fahrplan eingehalten?
Bisher konnten in Basel-Stadt nur die Auslandschweizer ihre Stimme per Mausklick abgeben. Bis im März nächsten Jahres soll die Hälfte der Stimmberechtigten elektronisch abstimmen können. Für 2019 ist die flächendeckende Einführung von E-Voting geplant.
Ob dieser Zeitplan durch den Rekurs aus Genf verzögert wird, lässt sich nach Angaben der Staatskanzlei noch nicht sagen. Zum neuen E-Voting-System muss sich auch noch das Kantonsparlament äussern. (sda/ts)
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