Gericht bestätigt Weko-Busse gegen Swisscom

14. Juli 2021 um 15:56
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Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Busse von 2015 gegen den Telco-Branchenprimus bestätigt. Die Strafe wurde aber auf rund 7,4 Millionen Franken etwas reduziert.

Weil Swisscom bei der Vernetzung der Poststellen von Sunrise zu hohe Preise für die Benutzung seiner Leitungen verlangt habe, war der Ex-Monopolist 2015 von der Wettbewerbskommission (Weko) wegen Missbrauchs der Marktmacht zu 7,9 Millionen Franken Busse verurteilt worden. Nun hat das Gericht die Weko-Sanktion bestätigt, allerdings den Betrag um eine halbe Million auf rund 7,4 Millionen Franken gesenkt.
Der Fall geht auf die 2008 erfolgte Post-Ausschreibung der Breitbandanschlüsse für ihre Standorte und Postomaten zurück. Der Auftrag ging an Swisscom, weil der Preis um etwa 30% tiefer als bei der Konkurrenz lag und sogar tiefer als der Grosshandelspreis, den Swisscom von der Konkurrenz für die Benutzung der Leitungen verlangt hatte. Sunrise hatte diese Vorgehen nicht akzeptiert und Anzeige bei der Weko erstattet. Dort wurde 2015 die Busse verhängt, wogegen Swisscom rekurrierte.
Laut dem nun vorliegenden Urteil haben die "Swisscom AG und die Swisscom (Schweiz) AG nicht nur gegenüber Sunrise, sondern auch gegenüber der Post unangemessen hohe Preise erzwungen". Mit der Sanktion werde nun der Gewinn von Swisscom bei diesem Geschäft abgeschöpft. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.
Dies will Swisscom auch tun. Der Telco kündigte in einer Mitteilung an, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, denn man habe sich in der Ausschreibung rechtskonform verhalten. Die Vorleistungen von Swisscom würden bei einer sinnvollen Zusammenstellung durchaus kompetitive Offerten anderer Telekomanbieter ermöglichen, schreibt Swisscom.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Weko eine Busse gegen Swisscom durchgesetzt hat. Init7 etwa gewann eine bei der Weko eingereichte Klage gegen Swisscom wegen Wettbewerbsbehinderung beim Glasfaser-Ausbau. Und die Gerichte bestätigten der Weko zu einem grossen Teil eine im Jahr 2009 verhängte Strafe von 220 Millionen Franken. Sie war wegen zu hoher Preise für die Mitbenutzung der ADSL-Internetleitungen durch die Swisscom-Konkurrenz in den Jahren von 2001 bis 2007 verhängt worden. Ende 2019 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht, Swisscom habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Auch hier wurde der Betrag allerdings auf 186 Millionen Franken gesenkt. Swisscom war in diesem Fall auch mit dem Rekurs vor Bundesgericht gescheitert.
Zuletzt hat der hiesige Telekommatador Anfang Jahr Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht gegen vorsorgliche Massnahmen der Weko beim Glasfaserausbau eingereicht. Demnach betrachtet es Swisscom als absolut unverhältnismässig, wenn die Wettbewerbshüter ihr vorsorglich untersagen, "Wettbewerbern beim Ausbau des Glasfasernetzes den Zugang zu durchgehenden Leitungen zu verweigern".

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