

Gericht segnet Street-View-Vereinbarung ab
28. Dezember 2009, 11:25
Bundesverwaltungsgericht akzeptiert Abkommen zwischen Google und dem eidgenössischen Datenschützer und betont, dass Google derzeit keine weiteren Aufnahmen freischalten darf.
Bundesverwaltungsgericht akzeptiert Abkommen zwischen Google und dem eidgenössischen Datenschützer und betont, dass Google derzeit keine weiteren Aufnahmen freischalten darf.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die vor zehn Tagen zwischen Google und dem eidgenössischen Datenschützer in Bezug auf Google Street View geschlossene Vereinbarung akzeptiert. In einer Zwischenverfügung hält das Gericht fest, dass die Vereinbarung nicht zu beanstanden sei. Die Richter halten aber ausdrücklich noch einmal fest, dass Google weitere Aufnahmen nur innerhalb der Google-Gruppe und auch nur in diesem Rahmen bearbeiten dürfe.
Das Gericht hat im Rahmen einer "Prima-Vista-Beurteilung" zudem seine grundsätzliche Zuständigkeit zur Beurteilung der Klage des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür (EDÖB) bejaht. Google und der EDÖB streiten sich seit Monaten um diverser Datenschutzaspekte des Dienstes Street View. (bt)
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