

Gericht weist Swisscom-Klage gegen TalkEasy zurück
15. April 2010, 07:00
Swisscom bedauert den Entscheid und will "geeignete juristische Massnahmen" ergreifen.
Swisscom bedauert den Entscheid und will "geeignete juristische Massnahmen" ergreifen.
Eine Anfang Jahr eingereichte Swisscom-Klage gegen den Telefonie-Anbieter TalkEasy ist laut einer Mitteilung von TalkEasy vom Bezirksgericht Zürich "vollumfänglich zurückgewiesen" worden. Laut der Mitteilung muss Swisscom nun alle Gerichtskosten und eine Prozesskostenentschädigung in Höhe von 9'648 Franken zahlen.
Swisscom hatte eine Klage eingereicht, weil sich offenbar mehrere hundert Kunden über die Abwerbemethoden von TalkEasy beschwert hatten. TalkEasy glaubt hingegen, dass der grosse Ex-Monopolist seine Konkurrenz vom Markt verdrängen wolle. TalkEasy hat nun gegen Swisscom und "einige beteiligte Stellen" ein Strafverfahren eingeleitet.
Swisscom bedauert in einem Statement den Entscheid des Zürcher Berzirksgerichts betreffend sofortigen Massnahmen gegen die – nach Meinung von Swisscom – "unlauteren Abwerbemethoden" von TalkEasy. "Aus Sicht von Swisscom sind die vielen Kundinnen und Kunden, die uns um Hilfe gebeten haben, die Leidtragenden bei diesem Urteil." Swisscom betont allerdings, dass sich das Gericht nicht dazu geäussert hat, ob das Vorgehen von TalkEasy bei der Kundenwerbung korrekt ist.
Swisscom habe das Gericht gebeten, mithilfe einer vorsorglichen Massnahme die Täuschung von Kundinnen und Kunden umgehend zu verhindern. Das Gericht sei nun der Meinung, dass allfällig entstehende Schäden auch im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens ausgeglichen werden könnten. Im Rahmen eines solchen Verfahrens müsse die Rechtmässigkeit der Abwerbemethoden beurteilt werden. Swisscom will nun "geeignete juristische Massnahmen" ergreifen. (mim)
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