

Gericht widerruft IT-Zuschlag des Kantons Zürich
14. März 2019, 12:59
Das Zürcher Verwaltungsgericht revidiert einen Zuschlag der Bildungsdirektion. Es findet deutliche Worte in der Begründung des Urteils.
Das Zürcher Verwaltungsgericht revidiert einen Zuschlag der Bildungsdirektion. Es findet deutliche Worte in der Begründung des Urteils.
Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich will ein neues System für die Online-Anmeldung zur Aufnahmeprüfung an die Gymnasien. Der Zuschlag für Lieferung und Betrieb der Lösung ging nach einem offenen Verfahren an Novo Business Consultants. Die Firma an Berner Adresse hatte ein Angebot von rund 884'000 Franken unterbreitet.
Fünf Unternehmen hatten sich für den Auftrag beworben, darunter auch die bisherige Anbieterin, die Zürcher Firma Gyselroth. Sie offerierte ihre Lösung rund einen Drittel günstiger als Novo BC, nämlich für rund 598'000 Franken. Dennoch unterlag Gyselroth. Das Unternehmen legte Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht ein.
Dieses sprach nun ein Urteil. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Bildungsdirektion gegen das Transparenzgebot verstossen habe. Die Direktion habe zur Berechnung der Punkte nicht die angekündigte Methode gewählt. Stattdessen habe sie einen Schlüssel angewandt, der schliesslich zum Sieg von Novo BC führte.
Wurde die Preisformel "ergebnisorientiert" gewählt?
Im Urteil hält das Verwaltungsgericht fest, dass das Vorgehen, in dem die Preise weniger stark gewichtet wurden, nicht nachvollziehbar sei. Dies schreibt die 'Limmattaler Zeitung'. "Es liegt nahe, dass die neue Preisformel letztlich ergebnisorientiert gewählt wurde", so der happige Vorwurf seitens des Gerichts.
Niklaus Schatzmann, Amtschef des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, gesteht gegenüber der Lokalzeitung Verfahrensfehler ein. Die angewandte Preisformel sei in den Ausschreibungsunterlagen nicht ersichtlich gewesen. Aber Schatzmann hält auch fest: "Die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, die neue Preisformel sei 'ergebnisorientiert' gewählt worden, teilen wir nicht".
Einwände der Bildungsdirektion verfangen nicht
Die Bildungsdirektion hatte argumentiert, dass die Beschwerdeführerin ihr Angebot nicht korrekt eingegeben habe. Unter anderem argumentierte sie, dass diese eine Individuallösung statt einer Standardsoftware angeboten habe. Gyselroth habe zudem als bisherige Anbieterin einen Wissensvorsprung gehabt und das Angebot zu eng kalkuliert.
Das Gericht wies die Einwände zurück. Die Bildungsdirektion wurde nun angewiesen, der Firma Gyselroth den Auftrag zu erteilen sowie die Verfahrenskosten von 5000 Franken zu übernehmen. Zudem muss sie dem 25-köpfigen Zürcher Unternehmen 3500 Franken Entschädigung zahlen. (ts)
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