Gesetzentwurf für elektronische öffentliche Urkunden steht

20. Dezember 2021 um 13:16
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Die Originale öffentlicher Urkunden sollen künftig auch elektronisch erstellt und in einem zentralen Urkundenregister aufbewahrt werden.

Der Bundesrat hat dem Parlament das Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) vorgelegt. Darin wird geregelt, dass in Zukunft das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt werden kann. Wie das Bundesamt für Justiz mitteilt, wird damit das geltende Recht erweitert. Gemäss diesem müssen bisher Originale von öffentlichen Urkunden als Papierdokumente erstellt werden.
Mit dem DNG zeichnet sich das Ende eines 2012 gestarteten Prozesses ab. Damals wurde den Kantonen bereits die Beurkundung elektronisch ermöglicht. Das Original der öffentlichen Urkunde hatte aber noch in Papierform vorzuliegen. Die Änderung kam 2016 in Gang, als der Bund ankündigte, bis Ende 2017 einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Anfang 2019 wurde dann eine Vernehmlassung gestartet.
An deren Ende steht jetzt also der ans Parlament gegangene DNG-Gesetzestext. Er sieht vor, dass elektronische öffentliche Urkunden gleich verlässlich sind wie öffentliche Urkunden auf Papier, zwischen unterschiedlichen IT-Systemen ausgetauscht werden können sowie langfristig und sicher erhalten bleiben.

Bund wird zentrales E-Register aufbauen

Konkret sollen die elektronischen Originale öffentlicher Urkunden künftig in einem zentralen Urkundenregister gespeichert werden. Betreiben werde das zentrale Urkundenregister der Bund.
Für Aufbau und Entwicklung des Systems werden 10 Millionen Franken veranschlagt. Der Betrieb kostet rund 3 Millionen Franken pro Jahr und soll nach einer Anlaufphase über Gebühren finanziert werden, teilt das Bundesamt für Justiz mit.

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