Glasfaserausbau: Swisscom legt Rekurs beim Bundesgericht ein

28. Oktober 2021 um 08:59
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Im Streit um den Glasfaserausbau will Swisscom Rekurs beim Bundesgericht gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts einlegen.

Gestern machte Swisscom noch ein Geheimnis um den Entscheid, jetzt steht es fest: Der Konzern legt beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein. Dies sagte Konzernchef Urs Schaeppi am Donnerstag in einer Telefonkonferenz. Dem Urteil zufolge müsste Swisscom den Glasfaserausbau mit dem Einfasermodell stoppen. Vorsorglich hat das Unternehmen 93'000 Haushalte aus der FTTH-Vermarktung genommen.
"Wir werden beim Bundesgericht Beschwerde einlegen", sagte Konzernchef Schaeppi. Wenn die Swisscom auf die Sicht der Weko und des Bundesverwaltungsgerichts einschwenken würde, müssten sie die Zuleitungen von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht neu ausbauen. Dazu müsste man die Strassen aufreissen, um die Kanäle grösser zu machen, damit die dickeren Glasfaserkabel Platz hätten.

Bei einer weiteren Niederlage wirds "viel teurer als 2 bis 3 Millionen"

"Wenn wir Kabelkanäle im Tiefbau ausweiten müssten, wird das teuer", sagte Schaeppi. Eine Zahl wollte der Swisscom-Chef nicht nennen. Aber es gehe um viel Geld: "Es wird nicht um 2 bis 3 Millionen teurer, sondern viel teurer. Das wird den Ausbau auch zeitlich verzögern."
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts habe zu "Unsicherheiten geführt, die möglichst schnell geklärt werden müssen", sagte Schaeppi: Bis zur Klärung der Unsicherheiten baue man nur noch Teilelemente des Glasfasernetze aus, die dem Vierfasermodell entsprechen würden.
"Wir müssen schauen, was die Wettbewerbskommission Weko wirklich will", sagte Schaeppi weiter: Erste Gespräche mit der Weko würden nächste Woche stattfinden. Allerdings sei die "Wahrscheinlichkeit, dass wir in kürze mehr Klarheit haben, klein". Man habe die Ambition, im Februar mehr Klarheit zum Glasfaserausbau zu haben.

Umsatzziel gesenkt – Rückstellungen erhöht

Die Situation habe negative Folgen für die Glasfaserpartnerschaft mit Salt und drücke auf den Swisscom-Umsatz, erklärte Schaeppi. Zusammen mit Wechselkurseffekten macht das rund 100 Millionen Franken aus, weshalb die Swisscom das Umsatzziel für das Gesamtjahr auf 11,2 Milliarden Franken gesenkt hat, nachdem sie bisher 11,3 Milliarden angepeilt hatte. Zudem hat die Swisscom die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten im dritten Quartal um 30 Millionen auf 52 Millionen Franken erhöht.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang Oktober die von der Eidgenössischen Wettbewerbskommission Weko angeordneten vorsorglichen Massnahmen bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass die Strategie von Swisscom zum Ausbau des Glasfasernetzes mit dem Einfasermodell von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht ein missbräuchliches Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens darstellt.

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