Glasfasernetze: Druck auf Swisscom steigt

27. Januar 2011 um 16:04
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Weko nimmt nach St. Gallen und Freiburg nun auch Genf unter die Lupe. Von 2010 sind noch drei Anzeigen hängig.

Weko nimmt nach St. Gallen und Freiburg nun auch Genf unter die Lupe. Von 2010 sind noch drei Anzeigen hängig.
Die Glasfaser-Ausbaupläne von Swisscom sind vielen Providern hierzulande schon seit längerer Zeit ein Dorn im Auge. Bereits im Mai 2010 hatte der Branchenverband der Schweizer Kabelnetzunternehmen Swisscable eine Anzeige bei der Wettbewerbskommission (Weko) eingereicht, weil sich Swisscom mit dem Mehrfasernetz "Wettbewerbsvorteile auf Kosten der Allgemeinheit" verschaffe. Die Behörde klärt derzeit noch ab, ob die Swisscom ihre Marktmacht missbraucht hat und ob unzulässige Abreden getroffen wurden. Konkreter Anlass für die Anzeige war damals die Vereinbarung zwischen Swisscom und den Stadtwerken in St. Gallen, und zwar deshalb, weil das Projekt in St. Gallen damals am weitesten fortgeschritten war.
Wie Weko-Direktor Rafael Corazza gegenüber inside-it.ch sagt, gibt es darüber hinaus zwei zusätzliche Anzeigen - die allerdings bereits im vergangenen Sommer eintrafen. Zu Absender und Adressat kann die Weko aber nichts sagen. "Amtsgeheimnis", heisst es aus Bern. Der Gegenstand der Klagen deckt sich jedoch weitgehend mit den Fragenstellungen, denen die Weko im Rahmen der Widerspruchsverfahren nachgeht.
Von diesen "freiwilligen" Widerspruchsverfahren sind zurzeit eine ganze Reihe hängig. Swisscom und die Energieversorger melden ihre Kooperationsverträge im Rahmen solcher Widerspruchsverfahren der Weko zur Überprüfung. Anfang Januar hatte die Weko eine Vorabklärung zum Bau des Glasfasernetzes in St. Gallen eröffnet. Auch die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Kanton Freiburg mit der Groupe E wird derzeit von der Weko geprüft. Heute wurde zudem bekannt, dass die Weko den Vertrag zwischen Swisscom und den Services Industriels de Genève (SIG) prüft. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission eröffnet nun eine Vorabklärung, weil die Gefahr besteht, dass die von SIG unterbreiteten Klauseln zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen könnten. Einzelne Klauseln der Kooperationsvereinbarung könnten gemäss einer ersten Beurteilung den angestrebten Wettbewerb "zu Lasten der Endkunden nachhaltig beschränken oder sogar beseitigen", schreibt die Weko. Gemäss Weko handelt es sich im Falle von Genf nicht um die gleichen Klauseln wie in St. Gallen. Einzelheiten dazu gibt es aber nicht. Bekannt ist lediglich, dass es in St. Gallen drei oder eventuell vier Klauseln sind, in Genf jedoch nur zwei.
Die Widerspruchsverfahren haben für die Weko Priorität, weil sich die Behörde hier an Fristen halten muss. Die Weko betont in der Mitteilung, dass sie weder den gemeinsamen Bau noch den Betrieb einer Glasfasernetzinfrastruktur grundsätzlich in Frage stelle. Kommt sie wie im vorliegenden Fall allerdings zum Schluss, dass bei einzelnen Klauseln wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, ist innerhalb einer Frist von fünf Monaten ein Verfahren zu eröffnen. Eine eventuelle Busse würde sich nach dem Umsatz richten, der mit dem Glasfaser-Angebot erwirtschaftet wird. (mim)

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