Glaux erstreitet sich Millionen-Auftrag von 13 Kantonen vor Gericht

20. Dezember 2017 um 15:56
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Der Zuschlag in Höhe von mehreren Millionen Franken an den E-Health-Anbieter Stammgemeinschaften Schweiz wurde vom Verwaltungsgericht St. Gallen aufgehoben.

Der Zuschlag in Höhe von mehreren Millionen Franken an den E-Health-Anbieter Stammgemeinschaften Schweiz wurde vom Verwaltungsgericht St. Gallen nach einer Beschwerde von Glaux Soft aufgehoben.
Handelte es sich bei einer überarbeiteten Offerte um ein formell bereinigtes oder um ein neues Angebot? Unter anderem mit dieser Frage musste sich das Verwaltungsgericht St. Gallen im Rahmen einer Auftragserteilung des Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen beschäftigen.
Mit einem Urteil hob das Gericht einen Zuschlag an Stammgemeinschaften Schweiz auf und erteilte ihn dem Zweitplatzierten und Beschwerdeführer Glaux Soft. Dies geht aus einem kürzlich publizierten Entscheid vom Oktober des Verwaltungsgerichts St. Gallen hervor.
Es geht um eine Ausschreibung von Ende 2016 des Gesundheitsdepartements St. Gallen. Zusammen mit zwölf weiteren Kantonen wurde eine "Elektronische Prüfung und Abwicklung von Spitalrechnungen (ELPAS)" gesucht. Es sollte eine SaaS-Lösung geliefert werden für die elektronische Prüfung und Abwicklung von Kostengutsprachen und von Spitalrechnungen zwischen den Leistungserbringern und den zuständigen kantonalen Fachstellen.
Bietergemeinschaften waren ausgeschlossen
Der Zuschlag erfolgte im Sommer 2017. Zum Zug kam der E-Health-Anbieter Stammgemeinschaften Schweiz mit Sitz in St. Gallen. Der Zuschlag belief sich auf 4,17 Millionen Franken, wie aus einer Simap-Publikation hervorgeht.
Gegen diesen Zuschlag aber hat Glaux Soft Beschwerde eingereicht. Der Grund: In der Ausschreibung wurden Bietergemeinschaften explizit ausgeschlossen. Stammgemeinschaften Schweiz aber sei zusammen mit ti&m als Bietergemeinschaft aufgetreten.
"Wir akzeptieren das Urteil"
Das Verwaltungsgericht St. Gallen hiess die Beschwerde gut und erteilte den Zuschlag an Glaux Soft.
Von Seiten des Kantons heisst es, dass man das Urteil akzeptiere. Man habe geprüft, ob man es weiterziehen soll, habe sich aber dagegen entschieden. Es wird aber betont, dass der Entscheid des Verwaltungsgerichts Mehrkosten von über einer Million Franken für die Kantone zur Folge habe. Denn das Angebot von Glaux belief sich auf 5,69 Millionen Franken.
Auch wenn man die Sache anders auslege, habe man das Urteil zur Kenntnis genommen. Damit sei die Sache erledigt, sagt auch Peter Sauter, Verwaltungsratspräsident von Stammgemeinschaften Schweiz und Eastcare-Geschäftsführer.
"Mit Überraschung haben wir vom Entscheid des Verwaltungsgerichtes St. Gallen Kenntnis genommen", schreibt ti&m auf Anfrage. "Der aktuelle Entscheid ist für uns nicht nachvollziehbar und für die beteiligten Kantone sehr bedauerlich, da auf diese Mehrkosten von 1,5 Millionen Schweizer Franken zukommen werden.
Bietergemeinschaft oder Generalunternehmen?
Das Verwaltungsgericht St. Gallen schreibt: "Eines der Angebote war für die Stammgemeinschaften Schweiz AG und die ti&m AG, die sich mehrfach als 'Anbietergemeinschaft' bezeichneten, unterschrieben. Auch in der schematischen Darstellung der Organisationsstruktur waren die beiden Unternehmen als Anbietergemeinschaft zusammengefasst. Netcloud war als Subunternehmer der ti&m AG, Eastcare (80 Prozent) und Grisomed (20 Prozent) waren als Muttergesellschaften der Stammgemeinschaften Schweiz AG aufgeführt."
Das Gesundheitsdepartement habe geltend gemacht, das das Wort Anbietergemeinschaft in der Offerte "offensichtlich irrtümlich verwendet worden" sei, heisst es weiter. Auch sagte der Leiter Rechtsdienst des Kantons St. Gallen, Ueli Nef, auf Anfrage von inside-it.ch, dass es klar gewesen sei, dass man als eine Firma auftrete. Auch habe Stammgemeinschaften Schweiz in den relevanten Formularen der Ausschreibungsunterlagen rechtsverbindlich unterzeichnet, dass man als alleiniger Anbieter handle und ti&m als Subunternehmer beauftrage, so Nef. Mit der Entwicklung und dem Betrieb der Software werde ti&m beauftragt, mit dem Hosting der Software Netcloud.
Das Verwaltungsgericht schreibt weiter, dass jede Seite des Angebots mit den "gleichgewichtig nebeneinander angebrachten Logos der beiden Unternehmen" versehen gewesen sei. Das Angebot habe man nur als solches einer Bietergemeinschaft verstehen können. Damit sei die Voraussetzung, einen einen einzigen gesamtverantwortlichen Vertragspartner bezeichnen zu können, nicht erfüllt gewesen.
Ausschluss sei "überspitzt formalistisch"
Da es sich um ein offensichtliches Versehen der Anbieter gehandelt habe, wäre ein Ausschluss "überspitzt formalistisch" gewesen, so der Standpunkt des St. Galler Gesundheitsdepartement laut Dokument des Verwaltungsgerichts.
Im Rahmen einer Offertenprüfung kann ein Auftraggeber bei Unklarheiten gemäss der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen Erläuterungen verlangen. Dies sei unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung zulässig. Das Gesundheitsdepartement hatte gemäss Verwaltungsgericht Stammgemeinschaften per E-Mail auf verschiedene Mängel des Angebots hingewiesen und "insbesondere Gelegenheit gegeben, das Angebot neu als Generalunternehmerin einzureichen, weil Bietergemeinschaften gemäss Pflichtenheft ausgeschlossen" seien, schreibt das Verwaltungsgericht. "Damit hat sie der Beschwerdegegnerin nicht die Bereinigung des Angebots in einem untergeordneten Punkt, sondern die Einreichung eines neuen Angebots ermöglicht", urteilt das Verwaltungsgericht St. Gallen.
Zuschlag geht an Zweitplatzierten
Zusammenfassend hält das Verwaltungsgericht fest, dass sich die Beschwerde von Glaux als begründet erweise und der Zuschlag vom Sommer 2017 werde aufgehoben. Der Zuschlag für die Beschaffung der SaaS-Lösung wird der Beschwerdeführerin erteilt. Glaux hat mit 6815 Punkten den zweiten Rang in der Beurteilung erreicht. Das Angebot von Stammgemeinschaften Schweiz erreichte 7290 von möglichen 10'000 Punkten. (Katharina Jochum)

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