

Google vs. EDÖB: Die Fronten verhärten sich
14. September 2009 um 13:27
Hanspeter Thür fordert weiterhin verbesserte Anonymisierung. Google ist enttäuscht und will einer allfälligen Klage vehement entgegentreten.
Hanspeter Thür fordert weiterhin verbesserte Anonymisierung. Google ist enttäuscht und will einer allfälligen Klage vehement entgegentreten.
Sowohl Google als auch der eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, verschärfen ihren Ton im Streit um den Datenschutz in Google Street View weiter. Thür kommt in einem heute veröffentlichten Communiqué zum Schluss, dass die Privatsphäre in Street View trotz zusätzlicher Massnahmen seitens Google noch immer nicht genügend geschützt sei.
Zwar anerkennt Thür, dass Google betroffenen Personen Möglichkeiten anbiete, mangelhafte Unkenntlichmachung oder Löschungsbegehren zu melden und dass diese Zuschriften auch speditiv erledigt werden. Allerdings bemängelt er weiter "problematische und nicht genügend anonymisierte Bilder". Dazu gehören laut EDÖB auch "Bilder aus Privatstrassen oder Gärten, die für Passanten nicht einsehbar sind, für die Kamera auf den Google-Autos jedoch sehr wohl", wie es in einer Mitteilung heisst.
Hanspeter Thür fordert weiter eine vollständige Anonymisierung von Gesichtern und Autokennzeichen und fordert zudem von Google neben einer verbesserten Lösung zur Unkenntlichmachung von Gesichtern und Autokennzeichen auch die Anonymisierung im Umfeld heikler Einrichtungen wie "Spitälern, Schulen oder Gefängnissen". Dazu sollen Aufnahmen aus Privatstrassen gelöscht und Fotos von "umfriedeten Orten" (Höfe, Gärten) entfernt und künftig die Kamera entsprechend niedriger montiert werden. Auch soll Google jeweils eine Woche vor den Aufnahmen als auch eine Woche vor der Aufschaltung darüber informieren, welche Städte und Dörfer betroffen sind. Thür setzt Google zur Umsetzung der Massnahmen eine Frist von 30 Tagen. Sollte Google die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten ablehnen oder nicht befolgen, kann dieser ans Bundesverwaltungsgericht gelangen.
In der nur wenige Minuten nach der Mitteilung des EDÖB eingegangenen Stellungnahme zeigt sich Peter Fleischer, Datenschutzbeauftragter von Google, enttäuscht: "Wir sind enttäuscht, dass Herr Thür seine Einschätzung von Street View nach dem Launch geändert hat, und dass er unsere Vorschläge für weitere Verbesserungen am Produkt nicht für ausreichend hält." So habe man grosse Aufmerksamkeit auf die Schweizer Nummernschilder gelegt, die, verglichen mit den Nachbarländern, "sehr ungewöhnlich" - nämlich kleiner und deswegen schwerer erkennbar - seien. Zudem soll eine neue Version der Software zur Erkennung und Verwischung von Gesichtern für verbesserte Anonymisierung sorgen und der Dialog mit Interessengruppen wie "Entzugskliniken oder Frauenhäuser" sicherstellen, dass diese die Werkzeuge kennen, die zur Meldung oder Löschung von Bildern genutzt werden können. Zudem will Google vermehrt die Fotografien von "sensiblen Orten" überprüfen. "In einer Stadt gibt es bestimmte Gegenden, die heikler sind als andere. Dort fotografiert zu werden, könnte einzelne Personen in Verlegenheit bringen", heisst es in der Mitteilung. Last but not least wolle man auch die Informationen über Aufnahme-Fahrten verbessern. Sollte der eidgenössische Datenschutzbeauftragte tatsächlich vor Gericht klagen, werde sich Google jedoch vehement wehren, so Fleischer weiter. (bt)
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