

Grosse Firmen müssen ab 2020 Lohngleichheit überprüfen
22. August 2019, 09:31
Mit Änderungen des Gleichstellungsgesetztes soll die Lohngleichheit besser durchgesetzt werden.
Der Bundesrat hat die Änderungen des Gleichstellungsgesetztes per 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Mit den Änderungen soll die Lohngleichheit besser durchgesetzt werden können, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Sobald die Änderung in Kraft ist, haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, um ihre betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Bis spätestens Juni 2021 müssen die Unternehmen somit überprüfen, ob sie Männern und Frauen gleich viel Lohn zahlen. Die Analyse muss durch eine unabhängige Stelle überprüft und die Mitarbeitenden über das Ergebnis informiert werden.
Die Pflicht zur Lohnanalyse betrifft Unternehmen mit hundert und mehr Angestellten, unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeitangestellte handelt. Somit seien 0,9 Prozent der Unternehmen betroffen, die 46 Prozent der Angestellten in der Schweiz beschäftigen.
Das Parlament hatte die Änderung des Gleichstellungsgesetzes vergangenen Dezember verabschiedet. Die Geltungsdauer ist auf zwölf Jahre beschränkt. Die Änderung und die dazugehörige Verordnung werden deshalb auf den 1. Juli 2032 automatisch wieder ausser Kraft treten. Bis dahin müssen Unternehmen die Lohngleichheitsanalysen regelmässig alle vier Jahre wiederholen, es sei denn, eine Analyse zeigt auf, dass kein unerklärbarer systematischer Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern festzustellen ist. In diesem Fall müsse keine weitere Analyse durchgeführt werden, schreibt der Bundesrat weiter. (kjo/Keystone-sda)
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