

Grünes Licht für Allianz von Swisscom, SRG und Ringier, aber...
16. Dezember 2015, 08:30
Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat das Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, SRG und Ringier, in dem diese ihren Werbeverkauf bündeln wollen, ohne Auflagen genehmigt.
Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat das Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, SRG und Ringier, in dem diese ihren Werbeverkauf bündeln wollen, ohne Auflagen genehmigt. Nach einer vertieften Prüfung erwartet die Weko keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs.
Neben der verstärkten Zusammenarbeit in der Vermarktung von Online-, TV- und Radiowerbung planen die Kooperationspartner über Swisscom-TV zielgruppenspezifische TV-Werbung in der Schweiz einzuführen. Die Weko erwartet laut einer Mitteilung, dass das Gemeinschaftsunternehmen zwar zu einem der stärksten Marktteilnehmern im Bereich der Werbevermarktung aufsteigen wird. Laut Weko bestehen aber bei der Werbung in TV-, Online-, Radio- und Printbereich . weiterhin starke Wettbewerber. Zudem sei die Marktentwicklung bei zielgerichteter TV-Werbung derzeit ungewiss. Damit sind laut Weko die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot oder für Auflagen nicht erfüllt.
In einem gemeinsamen Communiqué stellten die Kooperationspartner fest, dass der Schweizer Werbemarkt durch den Weko-Entscheid Rückenwind erhalte. Die Dienstleistungen des neuen Unternehmens würden allen Werbeauftraggebern, Agenturen sowie weiteren Anbietern von Werbeinventar offenstehen. Im August hatten die drei Unternehmen mitgeteilt, dass sie ihre Nutzerdaten in die neue Firma einbringen wollen, Swisscom zudem das technische Know-how, SRG und Ringier ihre Werbeplattformen.
Update: Obwohl die Weko das Vorhaben der drei Unternehmen aus kartellrechtlicher Sicht genehmigt, darf die SRG noch nicht von den Werbemöglichkeiten mit Swisscom und Ringier profitieren. Das Bakom hat der SRG mit einer vorsorglichen Massnahme neue Marktauftritte Werbeaktivitäten innerhalb des Joint Ventures untersagt. Damit wolle man sicherstellen, dass die laufende Prüfung durch das Bakom weitergeführt werden kann, so eine Mitteilung.
Das Bakom prüfe insbesondere, ob das von der SRG mitgetragene Joint Venture die Erfüllung des Programmauftrages der SRG beeinträchtigt oder den Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt. Gegebenenfalls könnte das Bakom dem Uvek konkrete Auflagen an die SRG vorschlagen. Sollte sich das Uvek bis Ende März 2016 nicht über allfällige Auflagen entschieden haben, könnten erneut vorsorgliche Massnahmen geprüft werden, schreibt das Bakom weiter. Die SRG kann die vorsorgliche Massnahme beim Bundesverwaltungsgericht anfechten.
Die SRG zeigt in einer schriftlichen Reaktion Verständnis für das vorsorgliche Verbot. Es sei für die SRG immer klar gewesen, dass die neue Vermarktungsorganisation erst nach Abschluss der laufenden Prüfung durch das Bakom aktiv am Markt auftreten könne, schreibt die SRG. Mit der Befristung der vorsorglichen Massnahme durch das Bakom bis längstens Ende März 2016 entstehe für die SRG eine willkommene Planungssicherheit, heisst es in der Stellungnahme weiter. (sda/kjo)
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