

Herbe Schlappe für Google vor Bundesverwaltungsgericht
4. April 2011 um 14:44
Google muss alle erkennbaren Gesichter und Autokennzeichen in Street View verwischen. Wenn nötig von Hand.
Google muss alle erkennbaren Gesichter und Autokennzeichen in Street View verwischen. Wenn nötig von Hand.
Im Streit um die Privatsphäre bei Street View mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDöB) Hanspeter Thür muss der Internetkonzern Google eine herbe Schlappe hinnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Forderungen Thürs heute weitestgehend gutgeheissen und den Konzern unter anderem dazu verpflichtet, alle Gesichter und Fahrzeugkennzeichen vollständig zu verwischen. Rund 98 Prozent der Gesichter und Kennzeichen verwischt die automatische Software des Konzerns bereits heute. Für das Gericht allerdings zu wenig: Wenn nötig müsse Google die Verwischungen von Hand vornehmen. Ausserdem müsse bei sensiblen Einrichtungen wie Frauenhäuser, Gefängnisse, Schulen, Gerichten, Sozialbehörden oder Spitälern eine vollständige Anonymität gewährleistet werden. Dazu müsse Google neben dem Gesicht auch weitere Merkmale wie etwa Hautfarbe oder Kleidung unkenntlich machen.
Der Mehraufwand könne Google zugemutet werden, so das Gericht, denn das Recht am eigenen Bild sei höher zu gewichten als die wirtschaftlichen Interessen des Konzerns. Google hingegen nehme die Verletzung von Persönlichkeitsrechten mit der derzeitigen Lösung in Kauf. Mit einer Nachbearbeitung der Bilder sei dies vermeidbar. Der Mehraufwand werde Google zudem in seiner Existenz nicht gefährden.
Nur in einem Punkt konnte sich Datenschützer Thür nicht durchsetzen. Er forderte, dass Google Aufnahmen aus Privatstrassen nur mit Einwilligung der Inhaber veröffentlichen dürfe. Dies lehnte das Gericht jedoch ab.
Google kann das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch ans Bundesgericht in Lausanne weiterziehen. Eine Stellungnahme von Google war bislang nicht zu erhalten. (bt)
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