

Hochschule Luzern will Daten-Experten ausbilden
8. März 2018 um 14:50
Die Hochschule Luzern will künftige Big-Data-Fachleute ausbilden.
Die Hochschule Luzern will künftige Big-Data-Fachleute ausbilden. Ab Herbst 2018 bietet sie den neuen Masterstudiengang "Applied Information and Data Science" an. Absolventen sollen als Data Scientists komplexe Datenprojekte planen, koordinieren und leiten können. "Unsere Studierenden sollen ein Gespür für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten entwickeln und in der Lage sein, dieses mithilfe moderner Datentechnologien und Analysemethoden zu erschliessen", wird Studiengangleiter Andreas Brandenberg in der Mitteilung zitiert. Zudem sollen die Data Scientists für rechtliche, ethische und soziale Fragen sensibilisiert werden.
Der neue Masterstudiengang steht grundsätzlich allen Studierenden mit einem Bachelor-Abschluss einer Universität oder Fachhochschule offen, ein Schwerpunkt in Informatik oder Statistik im Bachelor-Studium sei nicht vorgesehen und fehlende Vorkenntnisse sollen im ersten Semester nachgeholt werden können. Der Studiengang verbinde Wissen aus Disziplinen wie Sozialwissenschaften, Informatik, Design, Statistik, Management und Recht. Vier Departemente der Hochschule Luzern sind daran beteiligt. (kjo/sda)
Loading
Rechtliche Grundlage für Kommando Cyber wird noch Jahre fehlen
Die Aufgabenteilung zwischen Kommando Cyber, Bundesamt für Informatik, Armeestab und VBS ist noch nicht festgelegt. Auch die nötige Verordnung fehlt noch. Das ist einem aktuellen Bericht der Finanzkontrolle zu entnehmen.
EU will ein "Recht auf Reparatur"
Ein Kunde soll während der Garantielaufzeit verlangen können, dass sein Gerät repariert wird, so der Vorschlag der EU. Dies gilt zunächst für Weisswaren, später auch für Smartphones und Tablets.
ETHs erhalten gute Noten für ihre IT-Fachrichtungen
In einem globalen Universitätsranking schafft es das IT-Angebot der ETH und der EPFL in die Top 10.
Uber ist AHV-pflichtig
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Uber für seine Fahrerinnen und Fahrer AHV-Beiträge bezahlen muss. Sie gelten demnach nicht als selbstständig erwerbend.