

Homeoffice Teil 2: "Ausgewogene Mischung aus Homeoffice und Büro"
29. April 2021 um 12:20Wie geht es nach Corona weiter? Wer soll wie oft zu Hause arbeiten? Was verlangen Arbeitgeber, was bieten sie? Wir haben gefragt.
Arbeitgeber und -nehmer freuen sich auf das Ende der Pandemie. Keine einzige von uns befragte Firma – ob Konzern, Kanton oder KMU – wird Homeoffice nach dem Ende der Pandemie wieder abschaffen. Und alle stehen vor der Herausforderung, individuelle Lebenssituationen, die Betriebskultur, Anforderungen an die Arbeit und die Bedürfnisse von Kunden in Einklang zu bringen.
Bei Valora und der Post ist noch kein Entscheid gefallen, wie die Zukunft von Homeoffice konkret aussehen wird. Und auch Bexio ist noch unsicher: "Eventuell wird Homeoffice nicht unbegrenzt sein, manche möchten sehr gerne viel bis ausschliesslich von zu Hause arbeiten, während es bei anderen das genaue Gegenteil ist."
Es brauche eine Mischung aus Homeoffice und Büro beziehungsweise mobilem Arbeiten, das glauben die Organisationen. Und unbegrenztes Homeoffice sei auch nicht unbedingt sinnvoll, glaubt Abacus: Es sei "auch künftig zu beachten, dass individuelle Bedürfnisse stets mit betrieblichen Anforderungen in Einklang gebracht werden. Ein 'unbegrenztes Homeoffice' im Sinne eines vollständigen Arbeitens von zu Hause aus ist dabei selten zielführend."
Bei Sage Schweiz hat – das sei im Sinne aller – als "ausgewogene Mischung aus Homeoffice und Büro" maximal 40% der Arbeitszeit für Homeoffice festgelegt, der Kanton Bern schreibt: "Künftig kann Homeoffice grundsätzlich im Umfang von bis zu 50% des Arbeitspensums gewährt werden." Dabei setzen viele wie der Kanton Bern auf Absprachen oder Bewilligung der Vorgesetzten, beispielsweise die FFHS, Axians und Actemium oder auch Competec. iWay habe sich noch nicht abschliessend entschieden, doch könnte es in dieselbe Richtung gehen, so der Hoster.
"vollständiges Arbeiten von zu Hause aus ist selten zielführend"
Eher auf Team-Verantwortung setzt Infinigate: "Diese Tage werden geplant und im jeweiligen Team abgestimmt und bewilligt", schreibt die Firma. Auch bei Axa Schweiz ist dies so. "Bei Axa Schweiz zählt der Beitrag zu den Unternehmenszielen und nicht der Ort, an dem er geleistet wird. Konkret werden in Zukunft die Teams entscheiden, wann und wo sie arbeiten. Der Arbeitsort wird dabei durch die betrieblichen Bedürfnisse, eine produktive Teamzusammenarbeit und individuelle Präferenzen bestimmt."
Schon im GAV verankert sind Homeoffice und ein Reglement für mobiles Arbeiten bei Swisscom: "Drei Viertel der Mitarbeitenden arbeiteten bereits vor Corona regelmässig daheim, die meisten davon 1 bis 2 Tage. Nur ein Viertel arbeitete ausschliesslich vom Büro aus."
Wer darf oder kann im Homeoffice bleiben?
Bei vielen Arbeitgebern wie der FFHS, dem Kanton Bern oder Competec werden Vereinbarungen von Vorgesetzten mit einzelnen Mitarbeitenden getroffen, andere setzen auf Individualität wie Axians, Netstream, Xelon oder Infoguard.
Bei Leuchter und anderen besteht keine Bewilligungspflicht und Homeoffice soll auch inskünftig für jedermann freiwillig möglich sein.
Je nach Rolle und Aufgaben der Mitarbeitenden allerdings unterscheiden sich die Möglichkeiten. Bei IMS heisst es, alle Rollen könnten gewisse Tätigkeiten im Homeoffice erledigen. Am wenigsten könnten aber administrative Tätigkeiten oder die IT-Wartung von zu Hause aus erledigt werden. Externe Einsätze bei Kunden oder Partnern können nicht durch Homeoffice ersetzt werden, halten praktisch alle Befragten fest.
Viele von ihnen sind sich auch darin einig, dass speziell Sales-Aufgaben und das Homeoffice nur bedingt vereinbar sind. Stellvertretend schreibt Xelon, dass viele existierende und potenzielle Kunden Wert auf persönlichen Austausch legen. "Daher werden für unsere Sales-Mitarbeitenden nach der Pandemie wieder Kunden besuchen und persönliche Treffen zur Tagesordnung gehören."
Dieser Meinung dürften auch die Sales-Mitarbeitenden selbst sein – viele beklagen sich im persönlichen Gespräch, man sei lieber unterwegs als primär im Homeoffice Videocalls abzuhalten. Sich treffen, im selben Raum sitzen, Whiteboards und Tratsch, Lunch und Apéro dürften für die Mitarbeitenden-Motivation und das Geschäft unersetzlich sein.
Homeoffice-Einrichtung: Kostenbeteiligung? Leihe?
Eigenverantwortung, Datenschutz und Clean-Desk-Vorgaben
Alle Arbeitgeber haben ihre Mitarbeitenden gefragt, was diese wünschen, wie Teil 1 unserer Umfrage-Resultate zeigt. Mit diesem Input sind die Homeoffice-Vorschriften bei den Firmen recht differenziert ausgefallen.
Die Mehrheit hält besondere Vorschriften für unnötig. Es gelte, was üblicherweise auch im Büro gelte: "Informations- und Datenschutz einhalten etcetera. Und Freundlichkeit, Pünktlichkeit sowie Zuverlässigkeit werden bei der Arbeit im Homeoffice genauso erwartet wie sonst auch", schreibt iWay.
Bern äussert sich ausführlich: "Die betrieblichen Bedürfnisse gehen immer vor. Auch stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei fixen Homeoffice-Tagen bei Bedarf für Sitzungen und Besprechungen vor Ort zur Verfügung. Während der Arbeit im Homeoffice oder unterwegs sind die Mitarbeitenden telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die personalrechtlichen Bestimmungen zu den Arbeitszeiten gelten uneingeschränkt auch im Homeoffice. Auch für das Arbeiten im Homeoffice oder unterwegs gelten die Bestimmungen zum Amtsgeheimnis im Personalgesetz sowie das Datenschutzgesetz."
Sage Schweiz erklärt, dass wie im Büro "die Arbeitszeiten beziehungsweise Pausen eingehalten werden, vertrauliche Unterlagen nicht offen herumliegen oder der Arbeitsplatz über genügend Tageslicht verfügt."
Bexio setzt vor allem auf die Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeiter, während andere konkrete Vorstellungen haben. Leuchter beispielsweise gibt Infrastruktur und Clean-Desk wie im Office vor. Abacus ist ebenfalls dieser Meinung und Migros hält fest: "Clean Desk gibt es schon länger; funktioniert gut."
Geliehene Bürostühle, Geld und Aufmunterungen
Gibt es Unterstützung für die Mitarbeitenden, obwohl die bundesrätliche Weisung besagt, dass Arbeitgeber für das Homeoffice keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten zahlen müssen, da die Anordnung nur vorübergehend sei?
Die einen rüsten ihre Mitarbeitenden – wie Valora oder die FFHS – mit Homeoffice-tauglichem Equipment aus, beziehungsweise haben dies 2020 getan. Andere Arbeitgeber reagieren auf Mitarbeiter-Anfragen und einige leihen Mobiliar aus, Swisscom bietet Vorzugskonditionen.
Und wie sieht es mit finanzieller Beteiligung aus? Die Post zahlt kein Geld aus und der Kanton Bern hält fest, es gebe "keinen Anspruch auf die gleiche Ausrüstung wie am Arbeitsplatz. Die allfällige Benutzung oder Abnutzung privater Infrastruktur im Rahmen von Homeoffice wird nicht entschädigt."
Firmen wie Infoguard senden "Aufmunterungen" an die Mitarbeitenden, andere nahmen Geld in die Hand oder tun es weiterhin. Bei iWay erhielt jeder Mitarbeitende Ende des letzten Jahres einen Corona-Unkostenbeitrag von 500 Franken, bei Axa erhalten mit dem neuen Arbeitsmodell künftig alle Mitarbeitenden jährlich 200 Franken. Diese Pauschale erhalten die Mitarbeitenden für ihre individuelle Arbeitsplatzeinrichtung, sei es daheim oder im Büro.
Competec beteiligt sich an den Kosten für den Internetzugang, den Strom- und Büromaterialverbrauch. Leuchter bezahlt entweder einen monatlichen Beitrag oder einmal einen Beitrag an den Kauf von Infrastruktur.
Alle Abacus-Mitarbeitenden erhielten letztes Jahr 50% ihrer Auslagen für einen Bürostuhl und ähnliches zurückerstattet, dies bis maximal 250 Franken.
In Stein gemeisselt sind die Bedingungen für Homeoffice und die allfällige Unterstützung wohl bei niemandem. Stellvertretend für viele schreibt Axians: "Sollte sich die Situation längerfristig grundlegend verändern, werden wir unsere Rahmenbedingungen natürlich flexibel anpassen."
Im März und April 2021 haben wir IT-Anbieter aus verschiedenen Bereichen sowie Anwenderfirmen zu ihrem Umgang mit Homeoffice befragt. Wie war es vor der Pandemie und wie soll es künftig sein? Was wünschen sich die Mitarbeitenden und können die Bedürfnisse erfüllt werden? Geantwortet haben uns Abacus, Actemium, Axa, Axians, Bexio, Competec, die FFHS, Infinigate, Infoguard, IMS, iWay, das Kaio des Kantons Bern, Leuchter, Migros, Netstream, die Post, Sage, Swisscom, Valora, Xelon sowie die ZKB.
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