Huawei Schweiz hat Arbeitsrecht nicht verletzt

5. Februar 2014 um 13:05
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Genugtuung für Huawei: Die Strafuntersuchung wegen angeblich illegalen Arbeitsbewilligungen wurde eingestellt.

Genugtuung für Huawei: Die Strafuntersuchung wegen angeblich illegalen Arbeitsbewilligungen wurde eingestellt.
Entlastung für Huawei: Die Schweizer Tochter der chinesischen Telekommunikationsfirma hat das Ausländer- und das Arbeitsrecht nicht verletzt. Anfang 2013 war der Verdacht aufgekommen, dass Huawei Schweiz chinesische Staatsangehörige mit Touristenvisa beschäftige. Es gab Festnahmen und eine Razzia in Dübendorf. Nun sind die Einreisesperren und die Bussen aufgehoben worden und die Ausgewiesenen hätten eine Genugtuung erhalten, sagte Huawei-Schweiz-Chef Felix Kamer gegenüber dem 'Bund'.
Der Statthalter des Bezirks Uster bestätigte gegenüber der Zeitung ebenfalls, sein Amt habe sämtliche Verfahren gegen die chinesischen Mitarbeitenden eingestellt. Für das Einholen der Arbeitsbewilligungen seien nicht die Angestellten verantwortlich, sondern der Arbeitgeber. Die Strafuntersuchung gegen Huawei sei aber inzwischen mangels Verschulden eingestellt worden, zitiert der 'Bund' den Staatsanwalt See/Zürcher Oberland.
Beim Verfahren ging es um die Frage, was ausländische Mitarbeitende tun dürfen, wenn sie von ihrem ausländischen Mutterhaus für kurze Zeit zur Tochtergesellschaft in der Schweiz geschickt werden. Hier gebe es einen Spielraum, was erlaubt sei und was als unerlaubte Erwerbstätigkeit gelte, hält der Staatsanwalt fest. Erlaubt sei beispielsweise die Teilnahme an Schulungen und Sitzungen sowie die Begleitung von Kundenprojekten in einem gewissen Rahmen. Huawei Schweiz sei immer davon ausgegangen, dass für die genannten Tätigkeiten ein Geschäftsvisum (Schengen-Visum Kategorie C) genüge, sagte Kamer.
Wie Kamer dem 'Bund' sagte, sei das juristische Verfahren zwar "unangenehm" gewesen, doch habe man deswegen keine Kunden verloren. Trotzdem habe man das Anstellungsprozedere verschärft. (mim)

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