

Identitätsklau soll strafbare Handlung werden
12. Juni 2014, 09:56
Der Missbrauch einer Identität soll eine strafbare Handlung für sich werden.
Der Missbrauch einer Identität soll eine strafbare Handlung für sich werden. Der Ständerat hat am Donnerstag eine Motion mit diesem Anliegen mit 21 zu 9 Stimmen angenommen. Darüber muss nun noch der Nationalrat befinden.
Motionär Raphël Comte (FDP/NE) argumentierte, die missbräuchliche Nutzung von persönlichen Daten einer anderen Person sei eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung. Durch die modernen Kommunikationsmittel sei die Anzahl der Fälle dieser Art von Missbrauch in beunruhigendem Masse angestiegen.
Deshalb sollte der Identitätsmissbrauch straf- und zivilrechtlich geahndet werden. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass der Missbrauch zugenommen hat, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte. Es liege aber keine strafrechtliche Lücke vor. Das Strafrechte biete die Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen.
Bezwecke der Täter, sich oder einem anderen dadurch einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, könne er sich des Betrugs schuldig machen und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Dringe der Täter im Zusammenhang mit den persönlichen Daten in ein Computersystem ein, mache er sich des Hackings schuldig. Gelange er unrechtmässig an fremde, nicht für ihn bestimmte Daten, liege ein Fall von unbefugter Datenbeschaffung vor.
Abhängig von der Intention des Täters und vom konkreten Fall könnten auch Tatbestände wie Datenbeschädigung, arglistige Vermögensschädigung, Drohung oder Nötigung zur Anwendung gelangen. Der Ständerat stimmte der Motion dennoch zu. (sda/mim)
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