

In die "Badi" nur mit Fingerabdruck?
24. November 2006, 11:25
Eidgenössischer Datenschützer setzt der Verwendung von biometrischen Daten für die Zugangskontrolle von öffentlichen Einrichtungen Grenzen.
Eidgenössischer Datenschützer setzt der Verwendung von biometrischen Daten für die Zugangskontrolle von öffentlichen Einrichtungen Grenzen.
Muss man seinen Fingerabdruck hinterlegen, wenn man in die "Badi" will? Diese Frage stellte sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftrage (EDÖB) im Fall der Sport- und Freizeitanlagen Schaffhausen. Dort hat man nämlich im Januar 2005 ein System installiert, bei dem die Fingerabdrücke der Besitzer von persönlichen Abonnements zentral gespeichert werden. Um die Anlagen zu betreten, musste der Kunde seine Abo-Karte in eine Lesegerät stecken und seinen Finger auf einen Scanner legen. Damit wollte die Freizeitanlage sicherstellen, dass die persönlichen Abo-Karten nur vom jeweiligen Besitzer benützt werden können.
Der Datenschützer hat nun eingegriffen. Er empfiehlt, dass die Freizeitanlagen einerseits ihren Kunden ein Alternative zu den biometrischen Abokarten anbieten müssen, die zudem nicht teurer sein darf. Ausserdem verlangte der EDÖB, dass auf die zentrale Speicherung der Fingerabdrücke verzichtet wird. Die biometrischen Daten sollten auf einer Smartcard gespeichert werden und somit im Besitz des Kunden oder der Kundin bleiben. Drittens forderte der Datenschützer, dass zwingende Löschfristen für die Kundendaten und die elektronisch gespeicherten Fingerabdrücke eingeführt werden und dass alle Transaktionsdaten (Wer betrat die Anlage wann?) anonymisiert aufbewahrt werden.
Wie der eidg. Datenschützer heute mitteilt, haben die Sport- und Freizeitanlagen Schaffhausen die Forderungen vollumfänglich erfüllt. (Christoph Hugenschmidt)
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