

"Insieme": Heute wird Bilanz gezogen
21. November 2014 um 06:00
Kurz vor der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts zu "Insieme" zeigt ein Gerichtsurteil, dass die Kündigung eines Kadermanns korrekt war.
Kurz vor der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts zu "Insieme" zeigt ein Gerichtsurteil, dass die Kündigung eines Kadermanns korrekt war.
Der Arbeitsvertrag mit einem leitenden Angestellten des gescheiterten IT-Projekts "Insieme" ist korrekt aufgelöst worden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Gegen den ehemaligen Mitarbeiter der Eidgenössischen Steuerverwaltung läuft derzeit eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Amtsführung.
Das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter wurde im Januar per Ende Mai dieses Jahres aufgelöst. Der Mann erhob Beschwerde und forderte die Aufhebung der Kündigung beziehungsweise der entsprechenden Verfügung. Das ehemalige Kadermitglied bemängelt unter anderem, für die Begründung der Kündigung seien Vorwürfe und Erkenntnisse aus der laufenden Strafuntersuchung beigezogen worden. Das sei nicht zulässig, weil dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen sei.
Sachliche Gründe
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in seinen Ausführungen, dass eine Verdachtskündigung vor dem Erlass eines rechtskräftigen Strafurteils nicht zulässig sei, sofern die Entlassung ausschliesslich mit der Straftat begründet wird.
Allerdings heisst das nicht, dass ein Unternehmen in einem solchen Fall einem Mitarbeiter grundsätzlich nicht kündigen darf. So kann gemäss Bundesverwaltungsgericht auch ein sachlicher Grund vorliegen. Als Beispiel nennt es die Gefahr, dass das geordnete Funktionieren der Verwaltung verunmöglicht wird oder sich eine allfällige Medienkampagne negativ auf den Ruf und das Ansehen der Verwaltung auswirken.
Vertrauen verloren
Die im Juni 2012 abgeschlossene Administrativuntersuchung bezüglich der Beschaffungsprozesse für Insieme zeigte unter anderem auf, dass das ehemalige Kadermitglied persönliche Beziehungen zu zwei Firmen unterhielt, denen Aufträge erteilt worden waren.
Aus diesem Grund hatte die Vorgesetzte des Mannes das Vertrauen in ihn verloren. Sie konnte Voreingenommenheit und Interessenkonflikte nicht mehr ausschliessen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil schreibt, bestehen besonders bei leitenden Angestellten hohe Ansprüche bezüglich Loyalität, Treuepflicht und Sorgfalt.
Bericht wird heute veröffentlicht
Am Freitagnachmittag stellen die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und die Finanzkommissionen (FK) beider Räte ihren Bericht zu Insieme in Bern den Medien vor. Das Projekt war im September 2012 von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf gestoppt worden. Über 100 Millionen Franken wurden dabei in den Sand gesetzt.
Der Entwurf des Schlussberichts ist über 300 Seiten dick; die wichtigsten Erkenntnisse sind aber bereits durchgesickert: Im Bund fehlt es an Fachwissen und es werden oft zu viele Externe angeheuert. Brisant könnte aber die mögliche Beantwortung der Frage sein, wer die Hauptverantwortung für das Debakel trägt. Im Fokus stehen der freigestellte Chef der Eidgenössischen Steuerverwaltung Urs Ursprung, aber auch alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz und seine Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf. (sda/mim)
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