IT-Ausschreibung geht schief - wegen Berater

22. November 2013 um 06:20
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Schlecht beraten vom Berater: Verwaltungsgericht rügt Thurgauer Primarschule wegen fehlerhafter Beschaffung.

Schlecht beraten vom Berater: Verwaltungsgericht rügt Thurgauer Primarschule wegen fehlerhafter Beschaffung.
Die Thurgauer Primarschule von Sulgen hat bei einer Informatik-Beschaffung das öffentliche Vergaberecht in mehreren Punkten verletzt. Dies habe das Verwaltungsgericht entschieden, berichtet die 'Thurgauer Zeitung' heute.
Kurz zusammengefasst wollte die Schule rund 100 Notebooks beschaffen und drei Schulhäuser ans Internet anschliessen. Die Schule wählte von drei eingegangenen Angeboten aber nicht das günstige für 116'723 Franken, sondern das mittlere für 162'220 Franken. Der günstigste Anbieter beschwerte sich daraufhin beim Verwaltungsgericht. Dieses stoppte die Vergabe und zwang die Schule, das Verfahren zu wiederholen.
Das Gericht hatte mehrere Mängel festgestellt. So war extra für die nachher berücksichtigte Firma die Eingabefrist vom 25. März auf den 2. April verlängert worden. Laut Urteil handelt es sich um einen "erheblichen formellen Mangel", da ein externer Berater und nicht die ICT-Projektgruppe die Frist verlängerte und die anderen Bewerber nicht darüber informiert wurden. Für diese Ausschreibung liess sich die Schule von der Fachstelle Kick der Pädagogischen Hochschule Thurgau beraten.
Die Schule habe auf die Fachstelle vertraut, die sechzig andere Schulen begleitet habe, sagt Schulpräsident Ernst Ritzi. "Wir sind vielleicht zu gutgläubig gewesen", lässt er sich in der Zeitung zitieren. Trotzdem lässt sich die Schule auch bei der neuen Ausschreibung weiterhin von Kick beraten. Die Fachstelle Kick wird aber nun vom Rechtsdienst des Thurgauer Departements für Erziehung und Kultur sowie von zwei weiteren ICT-Fachpersonen vom Amt für Volksschule im Vergabeverfahren begleitet. Ausserdem wird sich eine Arbeitsgruppe mit der "komplexen Situation" der IT-Technologien im Bildungsbereich auseinandersetzen. (mim)

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