

Justiz aktualisiert Richtlinien für Fernmeldedienste
22. Oktober 2015, 12:53
Zur Abwicklung von Überwachungsmassnahmen gibt es Richtlinien für die Anbieter.
Zur Abwicklung von Überwachungsmassnahmen gibt es Richtlinien für die Anbieter. Diese wurden per 1. November aktualisiert, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) heute bekannt gegeben hat.
Einer Mitteilung zufolge seien vom Dienst ÜPF insbesondere die Vorschriften mit Vorgaben für die Ausleitung der Überwachungsdaten der 4G/LTE-Technologie ergänzt worden. Angepasst wurden ausserdem die Vorschriften für die Lieferung von Überwachungsdaten via IP für die Echtzeitüberwachung klassischer Telefondienste oder die Lieferung von Standortdaten bei der Überwachung in Mobilfunknetzen.
Die Richtlinien gelten ab dem 1. November 2015 und können hier heruntergeladen werden.
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden können Überwachungsmassnahmen im Fernmeldeverkehr anordnen. Die Zwangsmassnahmengerichte entscheiden über die Genehmigung und der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt die Massnahmen schliesslich gemeinsam mit den Anbietern durch. (kjo)
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