Kampf um .ch: Wieviel Regulierung braucht es?

19. Februar 2014 um 17:02
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Registrar Alliance begrüsst die Aufgabentrennung der Registerbetreiber und der Registrare. Aber es geht ihnen zuwenig weit.

Registrar Alliance begrüsst die Aufgabentrennung der Registerbetreiber und der Registrare. Aber es geht ihnen zuwenig weit.
Wer vergibt und verwaltet künftig Internet-Domains? Diese Frage stellte der Bundesrat kürzlich im Hinblick auf eine neue Verordnung der Branche. Der Entwurf der neuen Verordnung über die Internet-Domains sieht eine Trennung der Funktion der Registry oder Registerbetreiberin (Verwaltung der Namensdatenbank der Websites mit ".ch") und der Registrare (Vermarktung der Domain-Namen ".ch") vor.
Die Genossenschafter der Registrar Alliance, alles Firmen aus der Hoster-Szene, die sich als Registry beworben hat, begrüsst die Aufgabentrennung grundsätzlich.
Das Aber
Doch die Registrar Alliance sieht sich benachteiligt. Die Trennung werde nicht voll umgesetzt, kritisieren die Genossenschaftler. So kann in Zukunft die Registerbetreiberin Switch immer noch Beteiligungen an einem Registrar Switch plus halten. Hier könnten Vorteile für den betreffenden Registrar entstehen, schreibt die Registrar Alliance. Ausserdem könnte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), etwa wenn es selbst Registerbetreiberin ist, auch einen Registrar führen.
Auch kritisiert wird die Übergangsbestimmung. Denn das Bakom sieht vor, dass der bestehende Vertrag mit Switch bis maximal Juni 2018 verlängert werden kann. Dies gibt dem Bundesamt die Möglichkeit, einen geordnete Ausschreibung oder einen allfälligen Übergang auf eine neue Registerbetreiberin zu vollziehen. Allerdings müsste aus Sicht der Registrar Alliance die Frist verkürzt werden.
Überreguliert?
Zudem wirft die Registrar Alliance die Frage auf, ob die Regulierung in der Verordnung in dieser Tiefe für den Schweizer Markt notwendig ist. Zu klären wäre die Frage, ob die Domain-Endung .ch wie in Italien, Frankreich, Spanien und Portugal vom Staat vollständig reguliert werden soll oder ob sich die Regulierungsbehörde eher an Deutschland, Österreich, den Benelux-und den skandinavischen Länder orientieren sollte. (lvb)

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