Karte des Bunds zeigt Flugverbotszonen für Drohnen

13. Dezember 2016 um 11:38
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Eine neue interaktive Karte des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zeigt Drohnenbesitzern auf, wo für den Einsatz ferngesteuerter Fluggeräte Einschränkungen und Verbote gelten.

Eine neue interaktive Karte des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zeigt Drohnenbesitzern auf, wo für den Einsatz ferngesteuerter Fluggeräte Einschränkungen und Verbote gelten. Damit soll die Gefahr für die zivile Luftfahrt gebannt werden. Ein Verbot per se gibt es in dicht besiedelten Regionen nicht. In der Stadt Zürich also dürfen Drohnen über den Paradeplatz fliegen – sofern dabei eine Höhe von 150 Metern nicht überstiegen wird.
Den Besitzern von Drohnen oder Modellflugzeugen fehle oft das Bewusstsein, dass sie mit ihren Fluggeräten die Luftfahrt gefährden können, schreibt das BAZL heute. In diesem Jahr hätten zwei Linienpiloten gemeldet, dass auf ihrem Anflug auf Basel respektive Zürich in unmittelbarer Nähe ihres Passagierflugzeuges eine Drohne auftauchte.
Die Karte zeigt die Bestimmungen des entsprechenden Gesetzes nun grafisch auf. Dieses schreibt vor, dass ferngesteuerte Fluggeräte in einem Umkreis von fünf Kilometern von einem Flugplatz – militärisch wie zivil – nicht betrieben werden dürfen. Ein Klick auf eine rote Zone zeigt, warum in diesem Bereich keine Drohnen fliegen dürfen. Nutzer finden gleichzeitig einen Link an die passende Stelle, um beispielsweise für Filmaufnahmen eine Ausnahmebewilligung einzuholen. Bewilligungen können der Flugverkehrsleiter oder Flugplatzhalter erteilen.
An Flughäfen oder Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollen gibt es zudem Kontrollzonen, die weit über den Radius von fünf Kilometer hinaus gehen. In solchen Zonen darf die Höhe von 150 Metern ohne Bewilligung nicht überstiegen werden. Die Karte kann online unter 'map.aviation.admin.ch' oder in der App Swiss Map Mobile angezeigt werden. (sda/kjo)

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