

Kommentar: Heikles IT-Controlling beim Bund
30. November 2012 um 15:04
Gut, dass der Bund das Controlling der ICT-Projekte verschärft hat. Doch bei der Aufsicht der Standarddienste ist das gewählte System mangelhaft.
Gut, dass der Bund das Controlling der ICT-Projekte verschärft hat. Doch bei der Aufsicht der Standarddienste ist das gewählte System mangelhaft.
Das gescheiterte Projekt "Insieme" der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat das Vertrauen in den Staat, was Informatikprojekte betrifft, stark erschüttert. Zwar argumentieren einige, der Bund habe viel zu spät die Reissleine gezogen, doch kann man der Eidgenossenschaft nicht vorwerfen, seitdem tatenlos gewesen zu sein. Eine der Massnahmen, die ergriffen wurden, ist ein verbessertes Controlling. Heute hat der Bundesrat nun die Weisungen für das strategische Controlling für die Informatik und Telekommunikation (ICT) verabschiedet und auf den 1. Dezember 2012 in Kraft gesetzt. Doch es gibt einen Haken.
Halbjährliche Berichte für den Bundesrat
Gehen wir einen Schritt zurück: Vor einem Jahr - wohlgemerkt noch vor dem Bekanntwerden des Insieme-Skandals - hat der Bund die revidierte Bundesinformatikverordnung (BinfV) verabschiedet. Diese gab dem damaligen Informatikstrategieorgan Bund mehr Macht. Es nennt sich neu Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) und soll, wie der Name sagt, die Übersicht und Kontrolle über die IT-Projekte behalten und die grundsätzlichen Entscheide vorbereiten. Die strategische Gesamtverantwortung für die Bundesinformatik liegt beim Bundesrat.
Das ISB überwacht die ICT-Strategie des Bundes 2012-2015, den Status der Schlüsselprojekte sowie ICT-Standarddienste wie beispielsweise Telefonie und Datenkommunikation. Zu den Steuerungsaufgaben des ISB gehört nun, dass es im Rahmen des Controllings für den Bundesrat künftig halbjährlich ICT-Kennzahlen aufbereitet und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge macht. Der erste strategische ICT-Controllingbericht für den Bundesrat kommt im April 2013. Soweit, so gut.
Auftraggeber ist auch Überwacher
Das Problem dabei: Was die Standarddienste betrifft, ist das ISB Auftraggeber und Überwacher zugleich. Geht es also etwa um ein Telekomprojekt, definiert das ISB die Leistungen und bestellt diese beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) oder allenfalls extern. Gleichzeitig überwacht das ISB als Aufsichtsorgan dieses Projekt.
ISB-Chef Peter Fischer sieht darin zwar nur einen "Ansatz von Widerspruch", weil das ISB die Leistung nicht selber erbringt. Doch die Tatsache, dass das ISB bei standardisierten Leistungen Besteller und Aufseher in einem ist, muss zu denken geben. Hier müssen die Aufsichtsgremien des Parlaments auch zukünftig genau hinschauen. (Maurizio Minetti)
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