

Konsumentenschützer: "Apple-Verkäufer umgehen Schweizer Recht"
10. Januar 2013 um 16:49
Schweizerische Konsumentenschützer kritisieren Apple und Apple-Reseller.
Schweizerische Konsumentenschützer kritisieren Apple und Apple-Reseller.
Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) kritisiert in einer Medienmitteilung sowohl Apple als auch Apple-Partner scharf. Diese, so die Stiftung, würden versuchen, Schweizer Recht zu umgehen. Die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen hat zudem einen offenen Brief an Apple und diverse Apple-Reseller (Swisscom, Orange, Sunrise, Mobilezone, Microspot.ch, Heinigerag.ch, Digitec.ch) geschickt, mit der Aufforderung, "inskünftig darauf zu verzichten, angeblich notwendige Garantieverlängerungen ... in unlauterer Art und Weise als Zusatzprodukte zu vertreiben."
Das sind happige Vorwürfe. Per Anfang Jahr wurde im Schweizer Obligationenrecht die im Obligationenrecht festgelegte Gewährleistungfrist von einem auf zwei Jahre verlängert. Alle Mängel an Geräten, die schon bei der Lieferung bestanden, müssen deshalb neu auch nach bis zu zwei Jahren noch behoben werden.
Der SKS erklärt nun, dass man seither zahlreiche Beschwerden über Verkäufer von Apple-Produkten erhalten habe, welche den Kunden weiterhin nur ein Jahr Garantie gewähren wollen. Bei Apple selbst gebe es eine einjährige Garantie, die mit "Apple Care" je nach Gerät auf zwei oder drei Jahre verlängert werden kann. Es werde aber versäumt, "klar darüber zu informieren, dass Konsumentinnen und Konsumenten von Gesetzes wegen automatisch ein kostenloses Anrecht auf einen gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsanspruch haben."
Apples Partner wiederum kritisiert die SKS dafür, dass sie sich gegenüber Kunden darauf berufen würden, dass der Lieferant Apple ihnen gegenüber auch nur eine einjährige Herstellergarantie. gewähre. (Hans Jörg Maron)
~~Unser Kommentar: Möglicherweise werden manche Konsumenten nicht genügend darauf hingewiesen, dass von Anfang an bestehende Gerätemängel nun auch nach bis zu zwei Jahren noch behoben werden müssen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz scheint uns aber vor allem auch die beiden Begriffe Gewährleistung und Garantie ziemlich polemisch durcheinander zu mixen, denn Gewährleistung ist nicht das gleiche wie Garantie. Eine Garantie deckt auch Fehler ab, die später auftreten. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel Garantie ist nicht Gewährleistung.~~
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