

Kopiersperrenknackverbot tritt in Kraft - Bundesrat beobachtet Auswirkungen
26. Juni 2008 um 15:16
Am 1.
Am 1. Juli tritt in der Schweiz das teilrevidierte Urheberrechtsgesetz (URG) in Kraft, und damit wird es ab dem nächsten Dienstag auch verboten sein, technische Massnahmen zum Schutze urheberrechtlich geschützter Werke wie zum Beispiel Zugangs- und Kopiersperren, zu umgehen.
Nun können solche Sperren aber auch vom URG ausdrücklich erlaubte Handlungen be- oder verhindern, zum Beispiel die Verwendung geschützter Werke für schulische Zwecke oder die Erstellung von Sicherungskopien. Um die Auswirkungen der Anwendung von "Digital-Rights-Management"-Massnahmen auf die erlaubten Werkverwendungen zu überwachen, wurde darum eine Beobachtungsstelle geschaffen. Ihr Leiter ist Carlo Govoni, ein ausgewiesener Experte für Urheberrecht. Govoni war 25 Jahre lang beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum tätig, seit 1996 als Leiter der Abteilung Urheberrecht. Er soll regelmässig dem Bundesrat über seine Erkenntnisse Bericht erstatten.
Wer übrigens eine Sperre für einen erlaubten Zweck knackt, hat weiterhin nichts zu befürchten. Er tut zwar nach dem neuen Gesetz tatsächlich etwas verbotenes - kann aber nach dem gleichen Gesetz nicht dafür belangt werden. Etwas skurril, aber pragmatisch, könnte man sagen. (hjm)
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