

KPMG darf Zeitstempel zertifizieren
15. August 2006, 10:27
KPMG hat im Juli dieses Jahres von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS die Zulassung als Zertifizierungsstelle für Zeitstempel erhalten.
KPMG hat im Juli dieses Jahres von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle SAS die Zulassung als Zertifizierungsstelle für Zeitstempel erhalten. Durch diese Akkreditierung kann KPMG nun von Unternehmen eingesetzte Zeitstempellösungen nach internationalen Standards offiziell zertifizieren. KPMG ist momentan die einzige offizielle Zertifizierungsstelle für Zeitstempel in der Schweiz.
Die digitale Archivierung von Belegen ist hierzulande seit der Inkraftsetzung der Geschäftsbücherverordnung (GebüV) als auch der Verordnung des EFD über elektronisch übermittelte Daten und Informationen (ElDI-V) erlaubt.
Gemäss GeBüV sollte aber auch in einem elektronischen Archiv der Zeitpunkt der Speicherung der Information unverfälschbar nachweisbar sein und gemäss Steuerecht muss die Prüfung der elektronischen Unterschrift spätestens vor der Verwendung der elektronisch unterschriebenen Daten stattfinden und fälschungssicher dokumentiert werden.
Diese Auflagen können durch den Einsatz eines Zeitstempelsystems erfüllt werden. Die Zertifizierung eines solchen Zeitstempels soll die Gewissheit bringen, dass er den Anforderungen des Handelsrechts und des Steuerrechts genügt. (Nachtrag: Wie Herr Wildhaber in seinem untenstehenden Kommentar berechtigterweise anmerkt, ist ein Zeitstempel aber nur eine Komponente eines Archivsystems, das auch noch andere Auflagen erfüllen muss. Die KPMG-Zertifizierung gilt nur für den Zeitstempel.) (hjm)
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