

KTI gewinnt an Gewicht
25. September 2009 um 15:26
Das Parlament hat die Teilrevision des Forschungsgesetzes genehmigt und damit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) den Weg in die "Freiheit" geebnet.
Das Parlament hat die Teilrevision des Forschungsgesetzes genehmigt und damit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) den Weg in die "Freiheit" geebnet.
Die KTI, die bisher Teil des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie war und nicht selbst über Fördergelder bestimmen konnte, wird etappenweise verselbständigt. Ab dem 1. Januar 2011 wird das KTI eine verwaltungsunabhängige Behördenkommission. Anfang 2010 wird der Bundesrat das Präsidium der Kommission und in einem zweiten Schritt die übrigen Mitglieder bestimmen.
Später nächstes Jahr wird der Bundesrat eine revidierte Forschungsverordnung verabschieden und eine Direktorin oder einen Direktor wählen.
Die KTI wird danach in eigener Regie für die Förderung von anwendungsorientierter Forschung und von wissenschaftsbasierten Unternehmen (meist KMU) verantwortlich sein. Sie wird zudem für die Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers von den Hochschulen, vor allem ETH und Fachhochschulen, in Unternehmen zuständig sein und Fördergesuche genehmigen.
Der Bund wird künftig nur noch für die internationale Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Technologieförderung und für die Erarbeitung der innovationspolitischen Strategie zuständig sein.
In der Botschaft des Bundesrats zur Änderung des Forschungsgesetzes sind Ablauf und Ziel der Verselbständigung der KTI detailliert beschrieben. (hc)
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