

Kurzarbeit: Führungskräfte erhalten nicht mehr Geld
7. Mai 2020, 09:56Der Ständerat lehnt eine Motion ab, mit welcher der Nationalrat den Höchstbetrag für angestellte Kaderleute erhöhen wollte.
Angestellte Führungskräfte erhalten bei Kurzarbeit auch in Zukunft nicht die gleich hohe Entschädigung wie Selbstständige im Rahmen der Erwerbsersatzordnung. Der Ständerat hat eine Motion des Nationalrats mit dieser Forderung abgelehnt.
Die grosse Kammer wollte, dass dazu Berechtigte bis zu 5880 Franken statt nur 3320 Franken Kurzarbeitsentschädigung erhalten können. Nach Ansicht des Ständerats ist die bestehende Regelung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung nicht unbedingt nachteilig. Zudem würden Mehrkosten von rund 190 Millionen Franken pro Monat entstehen.
Der Zweck der Entschädigung sei es, die grundlegenden Lebensbedürfnisse einer Person zu decken und nichts weiter, erklärte Bundesrat Guy Parmelin die Position der Regierung, die die Ablehnung der Motion empfahl. Er erinnerte zudem daran, dass die Kurzarbeitsentschädigung bereits ausnahmsweise auf die betreffenden Führungspersonen ausgedehnt wurde.
Um Stellen zu retten, hat der Bundesrat derweil den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet. Inzwischen sind fast 2 Millionen Gesuche eingereicht worden.
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