Lex Laux: Der wohlmeinende Milliardär

29. Oktober 2019 um 09:35
  • kolumne
  • facebook
  • gerichtsurteil
image

Warum das Modell Facebook ans Mittelalter erinnert, zeigt Kolumnist Christian Laux.

Warum das Modell Facebook ans Mittelalter erinnert, zeigt Kolumnist Christian Laux.
Früher, ja früher... da war die Staatenwelt noch in Ordnung. Staat war Staatsgebiet, mit Staatsvolk und Staatsgewalt. Voilà. Diese drei Elemente machen eine im Jahr 1900 von Georg Jellinek geprägte Definition aus. Das Konzept des Staats mit Staatsgebiet (wie wir den Staat heute verstehen) ist also gar nicht so alt. Der Territorialstaat war eine Erfindung mit dem Ziel, die bisherigen Herrschaftsbeziehungen zu intensivieren beziehungsweise zu optimieren. Das mittelalterliche Konzept des Personenverbandsstaats wurde langsam etwas kompliziert.
Wie kam es dazu? Eigentlich war das Diesseits lange Zeit eher so etwas wie die Bewährungsprobe für das eigentliche (ewige) Leben der Menschen im Paradies. Und am Letzten Tag würde dann Petrus die Tore zum Himmelreich öffnen. Das Diesseits zum Warmlaufen, gewissermassen, aber auf jeden Fall nur zur Durchreise. Der Papst war ein Herrscher ohne Land. Er verwaltete das Diesseits. Der Kaiser war Herrscher ohne Hauptstadt. Er stand da als Beschützer der Christenheit. Und das Lehenssystem begründete ein Geflecht von sich überlagernden persönlichen Beziehungen zum Kaiser, zum Papst und zu deren Unterlehensnehmern. Die personelle Bindung war entscheidend, nicht das Territorium.
Und vor diesem grösseren Rahmen spielte sich der Wahnsinn des Alltags ab. Nur: Der Letzte Tag liess auf sich warten. Und so ging man dann halt dazu über, sich im Diesseits einzurichten. Die Herrscher durchlebten dann vom Mittelalter bis zur französischen Revolution so einiges an Irrungen und Wirrungen und liessen in der Barockzeit nochmals so richtig die Sau raus, bis mit Montesquieu, Locke, Hobbes und weiteren Grössen etwas juristische Struktur ins Ganze gebracht wurde. Die hohe Gerichtsbarkeit war wichtiger Teil des Instrumentariums, die Herrschaft im Staat griffig zu machen. Wer die Gerichtsbarkeit hatte, war in der Lage, Kontrolle über seine Herrschaft auszuüben.
Was hat das mit IT zu tun? Interessanterweise sehr viel. Wieder mal steht Facebook im Zentrum der Betrachtung. Facebook will so etwas wie ein "Oberstes Gericht" einrichten. Am 15. November 2018 schrieb Mark Zuckerberg in der "Ich-Form" darüber, wie sein Serversystem namens Facebook besser werden wolle im Umgang mit der Meinungsfreiheit und anderen wichtigen Grundsätzen. Er schrieb dabei Folgendes:
"Many of us got into technology because we believe it can be a democratizing force for putting power in people's hands. I've always cared about this and that's why the first words of our mission have always been 'give people the power'. I believe the world is better when more people have a voice to share their experiences, and when traditional gatekeepers like governments and media companies don't control what ideas can be expressed."
Der Staat wird als "traditional gatekeeper" bezeichnet. Der Territorialstaat – ein Auslaufmodell.
Aber denken wir an Georg Jellinek: Staatsgebiet (Serverlandschaft von Facebook), Staatsvolk (eine riesengrosse Nutzerzahl, arstechnica schrieb: "Facebook, which has managed to transcend geographic borders to draw in a population equal to roughly a third of all human life on Earth") und Staatsgewalt (Mark Zuckerberg schreibt in der Ich-Form). Der "Plattformstaat" Facebook als "new normal"? Der Milliardär als wohlmeinender Diktator. Hoffentlich.
Vordergründig geht es Facebook darum, einen besseren Prozess aufzusetzen dafür, wann ein Inhalt "auf Facebook" gelöscht werden soll und wann nicht. Deswegen will Facebook nun den "Obersten Gerichtshof":
"You can imagine some sort of structure, almost like a Supreme Court, that is made up of independent folks who don’t work for Facebook, who ultimately make the final judgment call on what should be acceptable speech in a community that reflects the social norms and values of people all around the world."
In den vergangenen Jahren hat sich Facebook diesbezüglich einige Missgeschicke erlaubt, um es zurückhaltend zu sagen: Im US-amerikanischen Wahlkampf wurden Beiträge auf Facebook offensichtlich missbraucht zur Beeinflussung der Öffentlichkeit (solche Posts blieben online). Umgekehrt glaubten die Robots von Facebook, beim Text der US-amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 handle es sich um "hate speech" (was zum Takedown führte: Link). Der neue Gerichtshof soll also qualitativ bessere Entscheidungen generieren.
Facebook hat nun am 17. September 2019 nachgelegt, diesem Gerichtshof eine Charta zu geben (wir denken aufgrund der begrifflichen Nähe unmittelbar ein wenig an die Magna Charta Libertatum...). Und diese Charta schafft Abläufe. Sprich: Wenn man die inhaltliche Regel nicht kennt, etabliert man halt ein Verfahren. Meist kommt man darüber zu klareren inhaltlichen Regeln. Genau gleich sahen auch die ersten Gehversuche mit einer organisierten Gerichtsbarkeit im Mittelalter aus: Verfahren vor Inhalt.
Die Rechtsordnung lässt solche privaten Rechtsdurchsetzungsmechanismen zu. Im Rahmen von Verbandsstatuten, Mitgliedschaftsregelungen oder vertraglichen Regeln wie auch Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen können vertragliche Schiedsgerichte aufgestellt werden. Auch der Facebook-Gerichtshof könnte ein solches Schiedsgericht sein. Durch sogenannte Schiedsklauseln kann man gewisse Streitigkeiten von der traditionellen staatlichen Gerichtsbarkeit ausnehmen (vorbehalten ist die Überprüfung des Schiedsspruchs durch das staatliche Gericht, wenn das Schiedsgericht sich willkürlich verhält).
Andere Online-Plattformen haben schon zuvor Ähnliches eingerichtet. eBay).
Im Umfeld solcher Plattformen mit einem eigenen "Gerichtshof" könnte am Ende auch die Rolle des Staats als "Gerichtsbarkeitsanbieter" unter Druck geraten. Der Staat als "traditional gatekeeper" würde damit noch weniger von Bedeutung. Und die Plattform als abgeschottetes Ökosystem gewinnt an Autarkie und wird als "Plattformstaat" weiter gestärkt. Dies ist aber durchaus im Sinne der liberalen Grundforderung, dass der Staat nur dort aktiv sein soll, wo es ihn braucht. Insofern ist alles gut.
Natürlich ist das Tätigkeitsfeld von Facebook viel enger als jenes des modernen Wohlfahrtsstaats. "Plattformstaat" könnte etwas gar hochgegriffen sein. Und trotzdem: Facebook weiss womöglich weit mehr über die Schweizer Bürgerinnen und Bürger als der schweizerische Staat. Für kostenpflichtige Leistungen gibt es Vorkasse und andere laufen so mit, während die Plattform Daten über die Nutzerin sammelt. Früher, im Personenverbandsstaat, war es die Abgabe des Zehnten, heute sind es Daten.
Das entscheidende Merkmal von Plattformen ist die vertragliche Direktbeziehung zur Nutzerin. Der Vertrag kommt zur Anwendung und ist ungeachtet vom Wohnort der Nutzerin wirksam. Dies erinnert an den Personenverbandsstaat mittelalterlicher Prägung. Nicht der Wohnort ist relevant, es ist die persönliche Abhängigkeit, die wieder Überhand nimmt. Statt Vasallentum oder gar Leibeigenschaft ist es die bedingungslose Preisgabe von Personendaten. Erst die Gesamtzahl aller Plattformen, die ich nutze, bilden mein Leben vollständig ab. Und wir erinnern uns ans Mittelalter. Da war es auch ohne Weiteres möglich, dass sich mehrere personell geprägte Beziehungen überlagerten. Wir hatten das schon mal.
Claudia Mäder hat diese Tendenz in der 'NZZ' vom 7. Oktober 2019 ebenfalls aufgegriffen. Sie weist auf die Folgen hin:
"Ganz wie früher die Staaten haben die neuen Player daher alles Interesse, die private Sphäre möglichst stark zu durchdringen, und wenn die Motivationen vorerst völlig andere sind – das Unternehmen will a priori keine Ideologie durchsetzen, sondern seinen Profit maximieren –, so sind die Folgen doch verwandt: Die Tendenz zum nichtkonformen Verhalten sinkt."
Dies soll kein Ruf zu mehr Regulierung von Plattformen sein. Aber es stellt sich die Machtfrage. Wir müssen uns anfreunden mit dem Gedanken, dass die Macht einzelner Personen oder Unternehmen übermässig grosse Bedeutung erlangt, selbst im Vergleich zu jener von Staaten. Ich wünsche mir, dass der Staat als "traditional Gatekeeper" Strukturen schafft, in denen er die über Jahrhunderte erstrittenen Institutionen, die Grundlage für unsere Demokratie bilden, schützen und stärken kann. Querdenkertum ist wichtig für unsere Demokratie. Und Strukturen, die dies ermöglichen, sind es ebenfalls. (Christian Laux)
Dr. Christian Laux, LL.M. ist Anwalt und fokussiert auf IT-Rechtsangelegenheiten. Für inside-it.ch äussert er sich an dieser Stelle regelmässig zu Rechtsfragen, welche die Schweizer IT-Branche in relevanter Weise betreffen.

Loading

Mehr zum Thema

image

Vogt am Freitag: Schönen Gruss, auf Wiederseh'n

Für meine letzte Kolumne lasse ich die Toten Hosen sprechen. Die können besser dichten als ich. Und singen sowieso: 15 Songs der Band haben sich in diesen Text geschlichen.

publiziert am 13.9.2024
image

Von Hensch zu Mensch: Ein Freudentag

Endlich schreibt Jean-Marc Hensch eine Kolumne, die vielen Menschen Freude bereitet.

publiziert am 10.9.2024
image

Vogt am Freitag: Klick oder Kugelschreiber?

Gegen gefälschte Unterschriften für Volksinitiativen gibts probate Mittel. Es ist höchste Zeit, Erfahrungen mit E-Collecting zu sammeln.

publiziert am 6.9.2024
image

Vogt am Freitag: Waschen für Huawei

Die Zusammenarbeit zwischen ICT-Berufsbildung Schweiz und Huawei ist auf mehreren Ebenen schwierig. Lässt sich der Verband instrumentalisieren?

publiziert am 30.8.2024