

Lidl wegen Digicam-Lockvogelwerbung verklagt
28. Juni 2005, 16:53
Die Discounterkette Lidl – deren bevorstehender Schweizer Markteintritt auch die Gemüter der Retailerszene hierzulande bewegt – ist von der deutschen "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv) wegen verbotener Lockvogelwerbung verklagt worden.
Die Discounterkette Lidl – deren bevorstehender Schweizer Markteintritt auch die Gemüter der Retailerszene hierzulande bewegt – ist von der deutschen "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv) wegen verbotener Lockvogelwerbung verklagt worden. Lidl hatte in ganz Deutschland für eine Digitalkamera, eine Samsung "Digimax A6" für 199 Euro, geworben.
Lidl-Kunden hatten sich darauf bei der Verbraucherzentrale beklagt, dass die Kamera in mehreren Filialen zum Teil schon wenige Minuten nach Ladenöffnung nicht mehr erhältlich gewesen seien. Der vzbv wirft Lidl nun vor, die Kunden in irreführender Weise in die Läden gelockt zuhaben, was gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstosse.
In Deutschland schreibt gemäss vzbv das Gesetz vor, dass Sonderverkaufsartikel mindestens zwei Tage vorrätig sein müssen. (hjm)
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