Londoner Parlament: Mit Eilverfahren zur Vorratsdatenspeicherung

18. Juli 2014 um 08:40
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Daten müssen ein Jahr gespeichert werden - auch wenn kein Verdacht besteht.

Daten müssen ein Jahr gespeichert werden - auch wenn kein Verdacht besteht.
Ein umstrittenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat in London nach nur drei Tagen Beratung die letzte Hürde im Parlament genommen. Demnach müssen Telekommunikations- und Internetanbieter künftig ein Jahr lang Daten ihrer Kunden speichern, auch wenn diese nicht unter Verdacht stehen, kriminell zu sein. Das britische Oberhaus winkte das Gesetz am Donnerstag durch. Bereits am Dienstag hatte das Unterhaus mit sehr grosser Mehrheit zugestimmt.
Die Regierung reagiert damit nach eigenen Angaben auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April. Der Gerichtshof kippte damals das EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Grossbritannien hatte sich bei der Speicherung der Kommunikationsdaten nach den europäischen Regeln gerichtet. Da diese nun vom Tisch waren, brachte die Regierung in London ein eigenes Gesetz auf den Weg.
Auch in der Schweiz soll die Frist der Vorratsdatenspeicherung auf ein Jahr erhöht werden - das sieht die Revision des Überwachungsgesetz BÜPF vor.
Terrorismusbekämpfung
Der britische Premierminister David Cameron betonte, es würden keine neuen Möglichkeiten zur Überwachung der Bürger geschaffen. Die Regierung begründete das Eilverfahren damit, dass Unternehmen sonst Daten löschen würden, auf die Geheimdienste und Polizei zur Terrorismusbekämpfung sowie bei der Bekämpfung von Verbrechen zugreifen müssten.
Kritikern zufolge schaffen die Briten allerdings die Möglichkeit, auch von Unternehmen im Ausland die Überwachung ihrer Kunden und die Herausgabe von Daten zu verlangen. In einem offenen Brief nannten Rechtsexperten das Gesetz eine "bedenkliche Ausweitung des britischen Überwachungsstaats". Bürgerrechtler beklagen seit langem, dass der britische Abhördienst GCHQ auch ohne gesetzliche Grundlage im grossen Stil Internetdaten abschöpft und Nutzer ausspähe.
In Österreich wurde die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Grund: "Gravierender Eingriff in die Grundrechte". (sda/ lvb)

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