

Microsoft-Auftrag: Macht das Bundesverwaltungsgericht den Stopp rückgängig?
11. Juni 2009 um 16:28
Mittels superprovisorischer Verfügung wurde Ende Mai der Microsoft-Auftrag des Bundes gestoppt. Nach dem Eintreffen der Stellungnahme des Bundesamts für Bauten und Logistik könnte das Gericht diesen Entscheid wieder rückgängig machen.
Mittels superprovisorischer Verfügung wurde Ende Mai der Microsoft-Auftrag des Bundes gestoppt. Nach dem Eintreffen der Stellungnahme des Bundesamts für Bauten und Logistik könnte das Gericht diesen Entscheid wieder rückgängig machen.
In den nächsten Tagen wird beim Bundesverwaltungsgericht die Stellungnahme des Bundesamts für Bauten und Logistik (BBL) zum Microsoft-Verfahren eintreffen. Nach der superprovisorischen Verfügung von Ende Mai, die zum Stopp des Auftrages geführt hat, wurde das für öffentliche Ausschreibungen zuständige Bundesamt eingeladen, eine solche Stellungnahme abzugeben. Hintergrund ist eine Beschwerde von Open-Source-Firmen gegen eine ausschreibungslose Auftragsvergabe der Bundesverwaltung an Microsoft in der Höhe von 42 Millionen Franken
Wie Gerichtssprecherin Joanna Ozimek gegenüber inside-it.ch sagt, hat das BBL ein Fristerstreckungsgesuch gestellt und "wird seine Stellungnahme demnach erst morgen einreichen". Wann genau die Akten eintreffen werden, hänge von der Post ab. Es sei damit zu rechnen, dass sie am Montag eintreffen werden. Das weitere Vorgehen hänge von den Anträgen der Verfahrensbeteiligten ab. Darüber könne erst nach Eingang der Stellungnahme entschieden werden.
Zum Inhalt der Stellungnahme ist nichts bekannt. BBL-Sprecherin Katja Lunau sagt: "Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir aufgrund des laufenden Verfahrens keine inhaltlichen Informationen zur Eingabe machen können." Seitens des Bundesverwaltungsgerichts erwarte man als nächstes den definitiven Entscheid über die verlangten vorsorglichen Massnahmen für die Dauer des Beschwerdeverfahrens (u.a. über die Gewährung der aufschiebenden Wirkung) und weitere verfahrens-leitende Anordnungen.
Das primäre Ziel des BBL dürfte sein, dass das Bundesverwaltungs-gericht in Form einer sogenannten provisorischen Verfügung den Stopp des Auftrages rückgängig macht. (Maurizio Minetti)
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