Neue Beschwerde eingereicht.
In einem weiteren rechtlichen Schritt versucht Microsoft den Zugriff von amerikanischen Behörden auf Rechenzentren ausserhalb der USA doch noch abzuwenden. Abermals versucht der Software-Riese mit einer Beschwerde die von einem Bezirksgericht verlangte Herausgabe von E-Mails und Daten eines Kunden in einem Rechenzentrum in Dublin abzuwenden. Während die US-Behörden der Meinung sind, auf der Basis des
Stored Communications Act - dies verhindern.
Das Gesetz ist Bestandteil des seit 1986 gültigen "Electronic Communications Privacy Act" und erlaubt laut Microsoft-Juristen nicht, ausserhalb Amerikas gelegene Rechenzentren für Strafermittlungen zu öffnen. In den USA hält man bisher umgekehrt dagegen, dass in dem Gesetz nichts davon stehe, dass die Herausgabe von Daten auf die USA beschränkt sei. Zunächst hatten Microsofts Hausjuristen die Ausdehnung des Gesetzes auf andere Länder noch mit Einbruch verglichen, was von den Behörden aber
zurückgewiesen wurde, weil kein Beamter RZ-Gelände betreten würde. Die jetzige Beschwerde argumentiert ganz ähnlich, adressiert dabei aber die Anweisung zu einem Einbruch aus dem Ausland, die rechtlich ebenfalls keine Gültigkeit haben kann.
Da es sich hier um einen
Präzedenzfall handelt, will Microsoft die unterschiedlichen Sichtweisen allerdings generell geklärt haben und erwartet vom US-Kongress eine Definition der mit dem Gesetz tatsächlich angestrebten Absichten. Die zu klären, sei der zentrale Punkt, der diesen Fall so wichtig mache, heisst es bei den Redmondern. Für ihren Blick auf die Situation berufen sich die Microsoft-Juristen auf Aussagen der ehemaligen EU-Justizkommissarin Viviane Reding, laut der die extraterritoriale Anwendung von US-Recht "wahrscheinlich gegen internationales Recht verstösst". (vri)