Am 4. Oktober 2021 hat der Kantonsrat beschlossen, für die Beratung der Vorlagen im Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf eine Spezialkommission einzusetzen. In einem ersten Schritt soll sie den Synthesebericht vorberaten, den der Regierungsrat dem Kantonsrat nun vorlegt.
Auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf soll ein Forschungsstandort mit internationaler Ausstrahlung, eng verwoben mit aviatischen Nutzungen bei gleichzeitiger Öffnung der Randzonen des heute für die Allgemeinheit verschlossenen Areals geschaffen werden. Die Stiftung Switzerland Innovationpark Zürich (IPZ) veröffentlichte im Februar 2021 eine eigene Studie. Laut dieser soll der Innovationspark eine Wertschöpfung
von jährlich 2,5 Milliarden Franken und 10'000 neue Arbeitsplätze generieren.
"Ein Generationenprojekt"
Der von Bund, Kanton, Standortgemeinden und weiteren Partnern erarbeitete Synthesebericht bilde die Grundlage für die Transformation des Flugplatzareals, schreibt der Regierungsrat. "Die Entwicklung des Areals ist ein Generationenprojekt, das auch für die Region und den Wirtschaftsstandort Zürich von herausragender Bedeutung ist."
"Insbesondere der Innovationspark Zürich hat für den Standort Zürich und die beteiligten Institutionen eine zentrale Bedeutung in Bezug auf die weitere Entwicklung. Ein Vakuum aufgrund von Verzögerungen ist deshalb zu vermeiden", heisst es im Bericht. Der geplante Innovationspark auf einer Gesamtnutzungsfläche von 410’000 Quadratmetern soll unter anderem Schwerpunkte auf Robotik und Mobilität, Luft- und Raumfahrt sowie Produktionstechnologien legen.
Nun ist der Kantonsrat am Zug
Mit der Zustimmung zum Synthesebericht verpflichtet sich der Regierungsrat auch, die den Kanton betreffenden Umsetzungsschritte gemäss Handlungsanweisungen anzustossen. Deshalb wird der Regierungsrat bis im Frühling 2022 drei Anträge an den Kantonsrat vorbereiten: Um rasch Planungssicherheit zu erlangen, wird das Planungsrecht auf verschiedenen Stufen geschaffen.
Für die Transformation des Militärflugplatzes in einen zivilen Flugplatz mit militärischer Mitbenutzung wird dem Kantonsrat ein Planungskredit beantragt. Zudem wird der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragen, die Beratung über den Verpflichtungskredit für den Innovationspark Zürich nach Überprüfung und allfälligen Anpassung an die Erkenntnisse im Synthesebericht wieder aufzunehmen.
Der geplante Innovationspark war in arge Schieflage geraten, nachdem im Juli 2020 das kantonale Verwaltungsbericht das Projekt vorerst gestoppt und den kantonalen Gestaltungsplan aufgehoben hatte. Der Kanton Zürich hat den Fall ans Bundesgericht weitergezogen. Dessen Urteil steht noch aus. Mit dem Synthesebericht wurden nun neue Pläne vorgelegt, die auch zahlreiche neue Sach- und Richtpläne bedingen. Bevor diese erarbeitet werden, muss der Kantonsrat aber zuerst noch den Anträgen des Regierungsrates zustimmen.