Musterhausordnung für das öffentliche WLAN

4. Dezember 2017 um 15:13
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Auf das am 1. März 2018 kommende totalrevidierte Büpf (Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs). Die NGO, die sich "unsere Freiheitsrechte in einer vernetzten Welt" auf die Fahnen geschrieben hat, adressiert mit den Anpassungen auf das Wegfallen der Nutzeridentifikation, wenn das WLAN selbst betrieben wird. Adressiert werden Cafés, Schulen, Bahnhöfe und anderer allgemein zugänglicher Einrichtungen, wie es in einer Mitteilung heisst.
Für Betreiber eines öffentlich zugänglichen WLANs sei es wichtig, über die gängigen Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen. Die nun vorliegende Version der Musterhausordnung umfasst eine Seite in verschiedenen Dateiformaten, kann "direkt übernommen und beispielsweise aufgehängt, auf Tischen ausgelegt oder auf einer Landing Page angezeigt werden". Das modulare angelegte Konzept erlaube aber auch Anpassungen an die eigene Umgebung.
In einem ausführlichen Merkblatt verweist die Digitale Gesellschaft darauf, dass ein WLAN-Betreiber zwar nicht für das Verhalten seiner Gäste und Kunden im Internet verantwortlich ist. Doch gelte das nur, solange er allfällige Rechtsverstösse nicht wissentlich duldet.
Wichtig sei, heisst es dort weiter, die Privatsphäre der eigenen Nutzer zu achten. Denn wer Systeme betreibt, die Personendaten (IP-Adressen, Namen, Telefonnummern und so weiter) bearbeitet und beispielsweise Aufzeichnungen in Logfiles vornimmt, "fällt automatisch unter das Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) und ist somit gegenüber betroffenen Personen auskunftspflichtig", heisst es mit Hinweis auf Artikel 8 des DSG weiter. In diesem Fall müssten Betroffene "vorgängig über die Datenbearbeitung informiert und deren ausdrückliche Einwilligung eingeholt werden". (vri)

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