

Nationalrat doch noch für neues Informationssicherheitsgesetz
5. Juni 2020, 09:31
Die grosse Kammer folgt weitgehend dem Bundesrat, will aber die AHV-Nummer nicht systematisch für die Personenidentifikation genutzt sehen.
Wegen Zweifeln am Mehrwert hatte der Nationalrat das neue Informationssicherheitsgesetz zunächst abgelehnt. Im zweiten Anlauf stimmte er der Vorlage dann aber doch mit 131 zu 53 Stimmen zu.
Der Nationalrat folgte weitgehend den Anträgen des Bundesrats und den Beschlüssen des Ständerats. Die systematische Verwendung der AHV-Nummer zur Personenidentifikation lehnt er jedoch ab.
Zudem verlangt der Nationalrat, dass der Bundesrat seine Ziele und die Kosten für die Informationssicherheit den zuständigen Kommissionen zur Konsultation vorlegt. Damit will er verhindern, dass die Umsetzung allzu teuer und aufwendig wird.
Die Linke wollte für die Betreiber kritischer Infrastrukturen eine Meldepflicht einführen für erhebliche Vorfälle. Die Mehrheit entschied aber, dies nicht zur Pflicht zu machen.
Das Gesetz soll die Sicherheit von Informationen beim Bund verbessern. Heute finden sich die entsprechenden rechtlichen Grundlagen verstreut in verschiedenen Erlassen. Mit dem neuen Gesetz wird ein Rahmen für alle Bundesbehörden geschaffen, mit dem ein möglichst einheitliches Sicherheitsniveau erreicht werden soll. Die jeweiligen Behörden können die Informationssicherheit auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens aber selber konkretisieren.
Nun ist wieder der Ständerat am Zug.
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