

Nationalrat stimmt Cybercrime-Konvention zu
4. März 2011, 10:55
Verbreitung und Nutzung von Software für Netzwerksicherheitstests kann künftig strafbar sein. Muss es aber nicht.
Verbreitung und Nutzung von Software für Netzwerksicherheitstests kann künftig strafbar sein. Muss es aber nicht.
Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat der Ratifizierung der Konvention des Europarats über Cyberkriminalität mit 117 zu 30 Stimmen zugestimmt. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten via Computer oder das Eindringen in geschützte Computersysteme unter Strafe zu stellen. Zudem müssen die unterzeichnenden Staaten Kinderpornographie und die Verletzung von Urheberrechten im Internet bestrafen. Ausserdem wird in der Konvention geregelt, wie Beweise in Form von elektronischen Daten für eine Strafuntersuchung erhoben und gesichert werden.
Wie Bundesrätin Simonetta Sommaruga während der Debatte ausführte, seien in der Schweiz nur sehr wenige Gesetzesanpassungen nötig. So genüge das "Schweizerische Computerstrafrecht" und die Bestimmungen gegen Kinderpornographie dem Vertrag über weite Strecken. In anderen Bereichen wie dem Hacking seien jedoch Anpassungen nötig. So werde das unbefugte Eindringen in einen Computer unter Strafe gestellt, sagte Sommaruga. Strafbar mache sich neu, wer Passwörter oder andere Daten zugänglich macht und weiss, dass diese für Hacking benutzt werden sollen. Darunter fällt übrigens zum Beispiel auch Software für Netzwerksicherheitstests (sogenannte Intrusion Tests). Dort wird allerdings zwischen legaler und illegaler Nutzung differenziert, wie Andrea Candrian vom Bundesamt für Justiz bereits vor einem Jahr gegenüber inside-it.ch erklärte. Wie dabei das Gesetz genau interpretiert werden soll, dürften wohl erst spätere Gerichtsurteile zeigen. (Thomas Brühwiler)
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