Nationalrat will kein Widerrufsrecht für Internetkäufe

1. Juni 2015 um 13:48
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Für ein Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen gibt es keine Mehrheit im Parlament.

Für ein Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen gibt es keine Mehrheit im Parlament. Wenigstens bei einem Kauf per Telefon soll es sich der Kunde aber während 14 Tagen anders überlegen können.
Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat dieser Gesetzesänderung zugestimmt. Die heute für Haustürgeschäfte und ähnliche Verträge geltende Widerrufsfrist wird damit von 7 auf 14 Tage verlängert.
Anders als die kleine Kammer will der Nationalrat zudem ausdrücklich festhalten, dass im Falle eines Abzahlungskaufs oder Leasingvertrages der Konsument eine angemessene Entschädigung leisten muss, wenn er den gekauften Gegenstand genutzt hat.
Zwar warnte Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL), ein freier Widerruf sei dadurch nicht möglich, der Konsumentenschutz werde geschwächt. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach von einem "Bumerang für die Konsumentinnen und Konsumenten".
Giovanni Merlini (FDP/TI) hingegen wies darauf hin, dass die verlängerte Frist beispielsweise für Fahrzeughändler gravierende Folgen habe. Ein Auto könne während zwei Wochen intensiv genutzt werden, was zu einem beträchtlichen Wertverlust führe. Die Mehrheit teilte diese Bedenken und hiess den Antrag der Kommission mit 118 zu 73 Stimmen gut.
Die Rechtskommission des Ständerats hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass auch jene Verträge widerrufen werden können, die über das Internet abgeschlossen wurden. Dagegen sperrte sich aber die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat.
Schliesslich schwenkte auch die kleine Kammer auf diese Linie ein und kippte im Dezember das Widerrufsrecht für Internetkäufe. Nun sollen immerhin noch jene Konsumenten besser geschützt werden, die Waren am Telefon bestellen. Die Vorlage geht noch einmal zurück an den Ständerat. (sda/mim)

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