

Nationalrat will Revision des Datenschutzgesetzes in zwei Etappen
13. Juni 2018 um 08:57
Der Nationalrat hat bei der Revision des Datenschutzgesetzes einen Grundsatzentscheid gefällt: Er möchte die Vorlage teilen und zuerst die Anpassungen ans europäische Recht vornehmen.
Der Nationalrat hat bei der Revision des Datenschutzgesetzes einen Grundsatzentscheid gefällt:
Er möchte die Vorlage teilen und zuerst die Anpassungen ans europäische Recht vornehmen. Damit folgt die grosse Kammer der Empfehlung der staatspolitische Kommission des Nationalrats.
Konkret geht es um die zu den Schengen-Verträgen gehörende EU-Richtlinie 2016/680, die innerhalb einer vorgegebenen Frist umgesetzt werden muss. Die Anpassung bildet die Voraussetzung dafür, dass die Europäische Kommission die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem "angemessenen Datenschutzniveau" anerkennt. Dies ist insbesondere für die Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Inhaltlich handelt es sich um den Schutz von Personendaten im Strafrecht. Die Anpassungen waren weitgehend unbestritten. Die grosse Kammer nahm die Vorlage schliesslich mit 174 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
Eine Aufteilung der Vorlage bringe viele Vorteile mit sich, sagte Kommissionssprecher Matthias Jauslin (FDP/AG). Mit diesem Vorgehen könne die Totalrevision des Datenschutzgesetzes ohne Zeitdruck angegangen werden. Das heutige Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1993, es soll den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden.
Insbesondere geht es darum den Bürgern der Schweiz mit der Totalrevision einen besseren Datenschutz zu bieten. Unternehmen, die Daten erheben, sollen die betroffenen Personen künftig über die Erhebung informieren müssen.
Zudem soll der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) gestärkt und unabhängiger werden. Derzeit kann er gegenüber Unternehmen lediglich Empfehlungen abgeben. Neu soll er von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung eröffnen können. Bei Bedarf soll er auch vorsorgliche Massnahmen veranlassen und bei Abschluss der Untersuchung eine Verfügung erlassen können. Für Sanktionen wären aber weiterhin die Gerichte zuständig. Der Höchstbetrag der Bussen soll künftig bei 250'000 Franken liegen.
Das Geschäft geht nun an den Ständerat. (sda/kjo)
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