Nationalratskommission erhöht Hürde für Widerrufsrecht

15. August 2014 um 14:19
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Kunden, die voreilig am Telefon oder im Internet einen Vertrag abschliessen, sollen besser geschützt werden.

Kunden, die voreilig am Telefon oder im Internet einen Vertrag abschliessen, sollen besser geschützt werden. Die Rechtskommission des Nationalrats hat der Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts (RK) zwar zugestimmt. Dieses soll aber erst ab einem Preis von 200 Franken gelten.
Der Ständerat hatte sich für eine Limite von 100 Franken ausgesprochen. In der Nationalratskommission fiel der Entscheid für 200 Franken mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Mit 12 zu 8 Stimmen beschloss die Kommission ausserdem, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn bei Elektrogeräten die Originalverpackung entsiegelt oder das Gerät eingeschaltet wurde. Einig ist sie mit dem Ständerat, dass es bei Lebensmitteln, Pauschalreisen, Autovermietungen oder Finanzdienstleistungen kein Widerrufsrecht geben soll.
Das Widerrufsrecht für Telefonverträge sowie beim Versand- und Onlinehandel soll 14 Tage gelten. Das entspricht der Regelung, die in der EU seit Anfang Juni in Kraft ist. Das Schweizer Recht sieht heute nur bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht vor.
Wie im Ständerat war in der Nationalratskommission aber umstritten, ob das Widerrufsrecht nur für Telefongeschäfte oder auch im Onlinehandel gelten soll. Nur mit Stichentscheid des Präsidenten entschied sich die RK gegen die Beschränkung auf Telefonverträge. (sda/mim)

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