Neue AHV-Nummer: Datenschützer warnt

1. Dezember 2006 um 10:45
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Die neue AHV-Nummer als genereller Personenidentifikator rückt den "gläsernen Bürger in greifbare Nähe", sagt der eidgenössische Datenschutzbeauftrage.

Die neue AHV-Nummer als genereller Personenidentifikator rückt den "gläsernen Bürger in greifbare Nähe", sagt der eidgenössische Datenschutzbeauftrage.
Nachdem die Referendumsfrist gegen das teilweise revidierte AHV-Gesetz abgelaufen ist, steht der Einführung der neuen AHV-Nummer, mit der jeder Versicherte eindeutig identifiziert wird, nichts mehr im Wege. Auf Bundesebene ist die Verwendung dieser Nummer in der Verwaltung auf Aufgaben, die mit der Sozialversicherung zusammenhängen, beschränkt.
Auch die Kantone können nun diese neue Nummer, mit der sich die Daten über Menschen in ganz verschiedenen Verzeichnissen verknüpfen lassen, benützen, wenn sie dies in einem Gesetz regeln.
Der eidgenössische Datenschützer verlangt nun, dass die Verwendung dieser Nummer in jedem Kanton mit einem Gesetz klar geregelt wird. "Insbesondere sind Blanko-Normen, die den Einsatz der Nummer in der gesamten Verwaltung im Sinne eines generellen Personenidentifikators erlauben, unzulässig," heisst es deutsch und deutlich in einer heute veröffentlichten Stellungnahme des Datenschutzbeauftragen.
"Die Ausbreitung der AHV-Versichertennummer als Universalnummer birgt hohe Risiken," so der oberste Datenschützer. Würde die Nummer für alle amtlichen Vorgänge benützt, so würde jeder Mensch lebenslang eine leicht rückverfolgbare und kombinierbare Datenspur hinterlassen. "Flächendeckende Auswertungen werden ermöglicht und der gläserne Bürger rückt in greifbare Nähe."
Deshalb verlangt der eidgenössische Datenschützer zusammen mit seinen Kollegen aus den Kantonen, dass die Kantone den Einsatz der eindeutigen Nummern klar durch Gesetze regeln, gegen die allenfalls auch das Referendum ergriffen werden könnte. (Christoph Hugenschmidt)

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