

Neue E-Signatur unter Dach und Fach
23. November 2016 um 12:38
Ab 2017 können Unternehmen und Behörden die Integrität und Herkunft ihrer digitalen Dokumente mittels Zertifikaten garantieren.
Ab 2017 können Unternehmen und Behörden die Integrität und Herkunft ihrer digitalen Dokumente mittels Zertifikaten garantieren. Der Bundesrat hat heute die Totalrevision der Verordnung über die elektronische Signatur (VZertES) genehmigt. Mit der Annahme der revidierten Verordnung hat der Bundesrat festgelegt, unter welchen Voraussetzungen sich Anbieter von E-Signaturen anerkennen lassen können und welche Rechte und Pflichten sie haben. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) werde bis dahin die technischen und administrativen Vorschriften überarbeiten, so eine Mitteilung des Bundesrats. Gleichzeitig mit der VZertES tritt auch das neue Gesetz über die elektronische Signatur (ZertES) in Kraft. Dieses hat das Parlament am 18. März 2016 verabschiedet.
Online-Identifikation im Bankwesen
Mit der neuen Rechtsgrundlage soll den Entwicklungen im Bereich der Finanzdienstleistungen Rechnung getragen werden, schreibt der Bundesrat weiter. Etwa dient die Signatur der Identifikation, um Online-Dienste zu nutzen, auch im Bankwesen. So kann die Identität einer Person, die beispielsweise ein Bankkonto eröffnen will, mittels audiovisueller Kommunikation in Echtzeit festgestellt werden.
Daneben können Unternehmen dank des "geregelten" digitalen Siegels die Integrität und Herkunft von Dokumenten, beispielsweise Rechnungen, garantieren. Behörden wiederum können die Signatur verwenden, um Publikationen zu zertifizieren oder um Beschlüsse zu signieren. Ausserdem können damit elektronische Daten verschlüsselt werden, schreibt der Bundesrat. (kjo)
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