

Öffentlichkeitsprinzip im Augenmerk des EDÖB
25. Juni 2012, 13:52
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür stellt heute seinen --19.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür stellt heute seinen Tätigkeitsbericht.
Daneben beschäftigte er sich mit dem Urteil des Bundesgerichts im Fall Logistep vom 2010. Der Bundesrat werde sich mit der Problematik der Urheberrechtsverletzung im Internet auseinandersetzten. Im Bereich Datenschutz stützte sich das Bundesverwaltungsgericht auf die Meinung des EDÖB und entschied sich dafür, dass die persönlichen Pensionskassenausweise ihren Besitzern nicht offen und für den Arbeitgeber einsehbar zugestellt werden dürfen. Weiter habe der EDÖB zusammen mit einer Arbeitsgruppe aus der Westschweiz ein für Unternehmen und Behörden bestimmtes Tool namens www.thinkdata.ch zur Sensibilisierung für den Datenschutz und das Öffentlichkeitsprinzip entwickelt. An dieselbe Adresse würden sich auch die Erläuterungen des EDÖB über Formen und Risiken des Cloud Computings richten, heisst es weiter in der Mitteilung.
Hanspeter Thür sprach heute mit dem Radio DRS über den Tätigkeitsbericht 2011/2012. (hal)
Loading
Schwyz erhält einen neuen CIO
Im Sommer wird Marcel Schönbächler die Leitung des Amts für Informatik im Kanton übernehmen.
Podcast: Wie fair und objektiv ist künstliche Intelligenz?
Der Bundesrat will, dass KI Behörden effizienter macht. Warum das zu einem Problem werden kann, diskutieren wir in dieser Podcast-Folge.
Luzerner können Wille zur Organspende in App hinterlegen
Patientinnen und Patienten des Luzerner Kantonsspitals können ihre Entscheidung zur Organspende neu in der Patienten-App ablegen.
PUK soll Zürcher Datenskandal durchleuchten
Datenträger der Justizdirektion landeten im Sex- und Drogenmilieu. Jetzt soll eine Parlamentarische Untersuchungskommission zum Vorfall eingesetzt werden.