

Orange muss rückwirkend Schichtzulagen zahlen
1. März 2006 um 14:11
Der Mobilfunkanbieter Orange unterlag vor Bundesgericht gegen 19 ehemalige Mitarbeitende.
Der Mobilfunkanbieter Orange unterlag vor Bundesgericht gegen 19 ehemalige Mitarbeitende. Wie das Unternehmen heute mitteilt, ging es bei dem Streit um die Zahlung von Schichtzulagen während den Ferien. Orange wolle den Bundesgerichtsentscheid zu Gunsten der Mitarbeitenden auslegen und zahle nun Schichtzulagen während den Ferien auch rückwirkend aus. Nach Absprache mit der Gewerkschaft Kommunikation gilt diese Regelung für alle Mitarbeitenden, die in den vergangenen fünf Jahren bei Orange tätig waren und Schichtzulagen erhalten haben.
Die Gewerkschaft Kommunikation und Orange zitieren einen Entscheid des Zürcher Obergerichts, das den pauschalen Anspruch auf Schichtzulagen während den Ferien ursprünglich verneint hatte. Das Gericht im Kanton Waadt hingegen hatte den Anspruch von Orange-Angestellten gegenüber dem Unternehmen bejaht.
Für Christian Levrat, Präsident der Gewerkschaft Kommunikation, ist dieser Erfolg "ein wichtiger Durchbruch für die Gewerkschaften mit Auswirkungen auf alle Branchen." Orange wiederum begrüsste, dass das Bundesgericht mit seinem Entscheid "eine klare Rechtsgrundlage geschaffen" habe. (mim)
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