

Orange will 900'000 Franken von Swisscom
28. Mai 2010, 15:34
Das Telekommunikationsunternehmen Orange hat beim Berner Handelsgericht eine Klage gegen den Ex-Monopolisten Swisscom eingereicht.
Das Telekommunikationsunternehmen Orange hat beim Berner Handelsgericht eine Klage gegen den Ex-Monopolisten Swisscom eingereicht. Grund sind Gebühren für die Nutzung von Swisscom-Netzen in den Jahren 2004 bis 2006, für die Orange nach eigener Meinung zuviel bezahlt hat. Die Swisscom habe beim Vertragsabschluss ihre marktbeherrschende Stellung im Festnetzbereich missbraucht. Dies berichtet die Nachrichtenagentur 'awp'.
Man habe den Vertrag für die Nutzung des Swisscom-Festnetzes nach dem Motto "take it or leave it" unterzeichnen müssen und somit keine andere Wahl gehabt, moniert Orange. Im Vertrag sei auch eine Klausel eingeschlossen, mit welcher eine "rückwirkende Drittwirkung" ausgeschlossen wurde. Damit soll verhindert werden, dass sich der Vertragspartner, in diesem Fall Orange, auf später verordnete Preissenkungen durch die Eidgenössische Kommunikations-Kommission (ComCom) berufen könnte.
In ihrer Klage ficht Orange nun genau diese Klausel an. Hintergrund ist ein Entscheid der ComCom im Dezember 2007, der die Swisscom zwang, die Interkonnektionspreise für Colt und Verizon rückwirkend um 15 bis 20 Prozent zu senken. Orange fordert nun die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem von der ComCom festgelegten Preis von der Swisscom zurück - insgesamt 913'000 Franken.
Die Swisscom will davon nichts wissen. Die Rechtslage sei "diametral anders", wie der Rechtsvertreter des Konzerns zitiert wird. Dabei bezieht man sich auf das Verhandlungsprimat, wonach die Vertragsfreiheit Vorrang vor behördlichen Eingriffen habe. Der Vertrag sei deshalb gültig und einzuhalten. Schliesslich sei es Orange freigestanden, selbst bei der ComCom zu klagen.
Ein Urteil des Handelsgerichtes ist im August zu erwarten. Gemäss 'awp' ist beim Berner Handelsgericht ein weiteres Verfahren gegen die Swisscom hängig, das die Jahre 2001 bis 2003 betreffe. Kläger sei die Cablecom. (bt)
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