

Parlament beharrt auf Schweizer Zustelldomizil für Twitter und Co.
20. Juni 2019 um 09:25
Grosse kommerzielle Internetplattformen sollen verpflichtet werden, ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen.
Grosse kommerzielle Internetplattformen sollen verpflichtet werden, ein Zustelldomizil in der Schweiz zu bezeichnen. Das fordert das Parlament. Damit soll die Rechtsdurchsetzung im Internet gestärkt werden.
Der Ständerat hat einer vom Nationalrat bereits angenommenen Motion von Balthasar Glättli (Grüne/ZH) stillschweigend zugestimmt.
Der Vorstoss wurde damit an den Bundesrat überwiesen. Heute sei oft unklar, an wen sich Private oder Behörden bei Rechtsfällen im Internet wenden müssten, sagte Glättli im Nationalrat. Mit einem obligatorischen Zustelldomizil könnten allfällige Rechtsansprüche, zum Beispiel bei Persönlichkeitsverletzungen oder Datenschutzverletzungen im Internet, leichter geltend gemacht werden.
Betroffen von der neuen Regelung wären gemäss Motionstext Unternehmen, die grosse kommerzielle Internetplattformen betreiben, die mehr als 200'000 Nutzer in der Schweiz haben.
Ein ähnlicher Vorstoss war bereits an den Bundesrat überwiesen worden. Dieser verlangt, dass soziale Netzwerke, die sich mit ihren Dienstleistungen an Schweizer Konsumenten richten, über eine Vertretung oder ein Zustelldomizil in der Schweiz verfügen müssen.
Den Räten ist offenbar bewusst, dass sie die Internetgiganten kaum zwingen können, sich an diese Vorgabe zu halten. Darum verpflichten sie den Bundesrat gleichzeitig, auf internationaler Ebene eine Lösung für das Problem der Rechtsdurchsetzung im Internet zu erzielen. (paz/Keystone-sda)
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