

Parlamentarische Initiative fordert E-Voting-Moratorium in Zürich
8. Juni 2018, 11:43
Die elektronische Stimmabgabe soll im Kanton Zürich bis mindestens Ende 2022 nicht möglich sein.
Die elektronische Stimmabgabe soll im Kanton Zürich bis mindestens Ende 2022 nicht möglich sein. Dies fordert eine Parlamentarische Initiative von Konrad Langhart (SVP) und Peter Häni (EDU). Das Geschäft steht für den 11. Juni 2018 auf der Traktandenliste des Kantonsrats.
Das Missbrauchspotential sei bei der elektronischen Stimmabgabe höher als bei der persönlichen oder schriftlichen Ausübung, schreiben die Initianten. Mit Cyber-Angriffen könnten eine grosse Anzahl Stimmen verändert und damit das Resultat beeinflusst werden. Die Initiative fordere kein Verbot sondern ein Moratorium. Systeme für Auslandschweizer sollen davon ausgenommen sein. Wenn sich das System für Auslandschweizer oder vergleichbare Systeme auf nationaler Ebene als einwandfrei sicher herausstellen würden, sollen die Versuche in Zürich wieder möglich werden, so der eingereichte Text.
Der aktuelle Zeitplan sieht ein flächendeckendes E-Voting in Zürich ab 2022 vor. Die Zürcher Direktion der Justiz und des Inneren wurde im April 2018 vom Regierungsrat beauftragt, bis Herbst 2018 eine entsprechende Änderung des Gesetzes vorzubereiten. Dabei geht es darum, neben den herkömmlichen Stimmabgabevarianten zusätzlich auch für die elektronische Abgabe eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. 2020 soll das revidierte Gesetz in Kraft treten und dann soll auch die Beschaffung des Systems ausgeschrieben werden. (kjo)
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